Wer über die VHV eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abschließt, ist als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse des versicherten Fahrzeugs zu Lande sowie als Fahrer fremder Fahrzeuge geschützt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich zudem auf berechtigte Fahrer und Insassen sowie auf Sie, Ihren Lebenspartner und minderjährige Kinder in weiteren Verkehrsrollen.
- Sie als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse des versicherten Fahrzeugs zu Lande sowie als Fahrer fremder Fahrzeuge: in allen Tarifen enthalten.
- Alle berechtigten Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeugs: in allen Tarifen enthalten.
- Sie, Ihr Lebenspartner und die minderjährigen Kinder als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgäste in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln sowie als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträdern: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Geschützt sind Sie in Ihren verschiedenen Rollen rund um das versicherte Fahrzeug, also als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse, und auch wenn Sie ein fremdes Fahrzeug fahren. Ebenfalls abgesichert sind berechtigte Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeugs. Darüber hinaus gilt der Schutz für Sie, Ihren Lebenspartner und minderjährige Kinder als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgäste sowie bei bestimmten Kleinfahrzeugen.
Häufige Fragen
Bin ich auch versichert, wenn ich ein fremdes Auto fahre?
Ja, der Schutz gilt für Sie als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse des versicherten Fahrzeugs zu Lande sowie als Fahrer fremder Fahrzeuge.
Sind meine Familienangehörigen mitversichert?
Ja, Sie, Ihr Lebenspartner und die minderjährigen Kinder sind als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgäste in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln mitversichert.
Gilt der Schutz auch für Fahrräder mit Hilfsmotor oder Leichtkrafträder?
Ja, der Schutz umfasst Sie, Ihren Lebenspartner und die minderjährigen Kinder als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträdern.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Rechtsschutzversicherung Verkehr 2016