Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung der VHV übernimmt mit unbegrenzter Deckungssumme und 150 Euro Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall zahlreiche Kosten, darunter Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugengebühren, Gutachterkosten sowie eine Kautionsstellung bei Strafverfahren als Darlehen bis zu 300.000 Euro.
- Deckungssumme und Selbstbeteiligung: unbegrenzte Deckungssumme und 150 Euro Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall.
- Anwaltskosten, gesetzliche Anwaltsvergütungen bei freier Wahl des Anwaltes; auf Wunsch nennt Ihnen die NRV auch einen Anwalt: in allen Tarifen enthalten.
- Gerichtskosten: in allen Tarifen enthalten.
- Zeugengebühren: in allen Tarifen enthalten.
- Kosten der Gegenseite, soweit sie von Ihnen zu tragen sind: in allen Tarifen enthalten.
- Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters: in allen Tarifen enthalten.
- Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen, z. B. bei Autokauf, Autoreparatur und bei Verteidigung in Verkehrs-Strafverfahren: in allen Tarifen enthalten.
- Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen: in allen Tarifen enthalten.
- Kosten der Zwangsvollstreckung: in allen Tarifen enthalten.
- Kautionsstellung bei Strafverfahren als Darlehen: bis zu 300.000 Euro.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung zahlt die anfallenden Kosten eines Rechtsstreits mit unbegrenzter Deckungssumme, wobei je Rechtsschutzfall 150 Euro Selbstbeteiligung anfallen. Übernommen werden unter anderem Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, Zeugengebühren, Kosten der Gegenseite und der Zwangsvollstreckung. Bei Strafverfahren kann außerdem eine Kaution als Darlehen bis zu 300.000 Euro gestellt werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Deckungssumme und die Selbstbeteiligung?
Die Deckungssumme ist unbegrenzt, die Selbstbeteiligung beträgt 150 Euro je Rechtsschutzfall.
Kann ich meinen Anwalt frei wählen?
Ja, die Anwaltskosten und gesetzlichen Anwaltsvergütungen werden bei freier Wahl des Anwaltes übernommen. Auf Wunsch nennt Ihnen die NRV auch einen Anwalt.
Wird bei einem Strafverfahren eine Kaution übernommen?
Ja, eine Kautionsstellung bei Strafverfahren erfolgt als Darlehen bis zu 300.000 Euro.
Werden auch Gutachterkosten übernommen?
Ja, übernommen werden die Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters sowie die Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen, z. B. bei Autokauf, Autoreparatur und bei Verteidigung in Verkehrs-Strafverfahren.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Rechtsschutzversicherung Verkehr 2016