Im Schadenfall bietet die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung der VHV mit JURCALL eine direkte Verbindung zu unabhängigen Anwälten sowie den NRV-Service für Fragen zum Schadenfall. Die anwaltliche Erstberatung ist ohne Begrenzung nutzbar und für Sie kostenfrei.
- JURCALL: direkte Verbindung zu unabhängigen Anwälten, die Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auch in nicht versicherten Bereichen beraten, weit über den eigenen Rechtsschutzvertrag hinaus; es entstehen keine Beratungskosten und Sie haben nach wie vor das Recht auf freie Anwaltswahl. In allen Tarifen enthalten.
- JURCALL Nutzungshäufigkeit: hilft so oft, wie eine juristische Auskunft gebraucht wird (ohne Begrenzung).
- NRV-Service: bei Fragen zum Schadenfall erreichbar, montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr. In allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Rechtsproblem auftritt, können Sie sich über JURCALL kostenlos von unabhängigen Anwälten telefonisch beraten lassen, und zwar auch zu nicht versicherten Themen und so oft Sie es brauchen. Das Recht auf freie Anwaltswahl bleibt dabei bestehen. Für Fragen rund um einen konkreten Schadenfall steht der NRV-Service werktags zur Verfügung.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich für eine anwaltliche Erstberatung wenden?
Über JURCALL erhalten Sie eine direkte Verbindung zu unabhängigen Anwälten, die Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten, auch in nicht versicherten Bereichen. Beratungskosten entstehen Ihnen nicht.
Wie oft kann ich die telefonische Rechtsberatung nutzen?
JURCALL hilft so oft, wie eine juristische Auskunft gebraucht wird, ohne Begrenzung.
Wann ist der NRV-Service erreichbar?
Der NRV-Service steht bei Fragen zum Schadenfall montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung.
Behalte ich trotz JURCALL das Recht auf freie Anwaltswahl?
Ja, Sie haben nach wie vor das Recht auf freie Anwaltswahl.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Rechtsschutzversicherung Verkehr 2016