Die VHV begrenzt in ihrer Tierhaftpflichtversicherung die Entschädigung bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen. Diese Obergrenze gilt selbst dann, wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen unter den Versicherungsschutz fallen – die vereinbarte Summe bildet also stets die höchste Leistungsgrenze.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die Versicherungssummen begrenzt, die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbart wurden.
Diese Begrenzung gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Was bedeutet das konkret?
Bei jedem Schadenfall zahlt der Versicherer höchstens so viel, wie im Versicherungsschein und in dessen Nachträgen als Versicherungssumme festgelegt ist. Diese Höchstgrenze bleibt bestehen, auch wenn mehrere Personen zugleich vom Versicherungsschutz erfasst sind und für den Schaden einstehen müssten. Die vereinbarte Summe wird dadurch nicht mehrfach ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Leistung des Versicherers bei einem Schaden?
Die Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die Versicherungssummen begrenzt, die im Versicherungsschein und in seinen Nachträgen vereinbart wurden.
Erhöht sich die Versicherungssumme, wenn mehrere Personen für einen Schaden haften?
Nein. Die Begrenzung auf die vereinbarten Versicherungssummen gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Wo finde ich die für meinen Vertrag geltenden Versicherungssummen?
Die maßgeblichen Versicherungssummen ergeben sich aus dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2024