Mit der VHV Tierhaftpflicht sind Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen, beweglichen Sachen, Immobilien und Transportanhängern abgesichert – inklusive konkreter Höchstersatzleistungen, Selbstbehalte und der wichtigsten Ausschlüsse, die Tierhalter vor den finanziellen Folgen von Schäden an fremdem Eigentum schützen.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an:
- a) Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Höchstersatzleistung beträgt 1 Mio. EUR je Versicherungsfall.
- b) beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen und Schiffskabinen. Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
- c) fremden beweglichen Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
- d) Immobilien und Grundstücken (z. B. Stallungen, Reithallen und Weiden ...). Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
- e) Pferde- und Hundetransportanhängern (sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht). Die Höchstersatzleistung beträgt 5.000 EUR je Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 250 EUR selbst zu tragen.
2) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
- c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,
- d) Schäden infolge von Schimmelbildung,
- e) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen;
- f) Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren;
- g) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht Ihr Tier einen Schaden an Räumen oder Gegenständen, die Sie nur gemietet, geliehen oder gepachtet haben, kann die Tierhaftpflicht einspringen. Je nach Art der beschädigten Sache gelten unterschiedliche Höchstbeträge und teilweise ein Eigenanteil, den Sie selbst tragen. Bestimmte Schadensarten – etwa durch Abnutzung, Schimmel oder an technischen Anlagen – sind allerdings nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe sind Schäden an gemieteten Wohnräumen versichert?
Für Mietsachschäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden beträgt die Höchstersatzleistung 1 Mio. EUR je Versicherungsfall.
Muss ich bei Mietschäden einen Selbstbehalt zahlen?
Bei Schäden an beweglichen Sachen in Ferienunterkünften, an fremden beweglichen Sachen sowie an Immobilien und Grundstücken tragen Sie 150 EUR je Versicherungsfall selbst. Bei Pferde- und Hundetransportanhängern sind es 250 EUR.
Sind Schäden durch Abnutzung oder Schimmel abgedeckt?
Nein. Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie Schäden infolge von Schimmelbildung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Schäden an Schmuck- und Wertsachen versichert?
Nein. Schäden an Schmuck- und Wertsachen sowie der Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was zählt als Mietsachschaden?
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.