Die VHV Tierhaftpflicht schützt Tierhalter vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch einen gewollten oder ungewollten Deckakt, durch tierische Ausscheidungen oder durch Flurschäden entstehen, und deckt dabei die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ab.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen:
- Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt,
- Schäden durch tierische Ausscheidungen,
- durch Flurschäden.
Was bedeutet das konkret?
Verursacht Ihr Tier einen Schaden, für den Sie als Halter gesetzlich haften, kann die Tierhaftpflicht einspringen. Das gilt hier ausdrücklich auch für Schäden aus einem gewollten oder ungewollten Deckakt, für Schäden durch tierische Ausscheidungen sowie für Flurschäden. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt, durch tierische Ausscheidungen und durch Flurschäden.
Ist auch ein ungewollter Deckakt abgedeckt?
Ja, versichert sind sowohl Schäden durch gewollten als auch durch ungewollten Deckakt.
Sind Flurschäden mitversichert?
Ja, Flurschäden gehören zu den versicherten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Wessen Haftpflicht ist abgesichert?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.