Bei der Ammerländer Versicherung (VHV) Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung (VHV) gelten für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Gold, Urkunden oder Antiquitäten eigene Entschädigungsgrenzen: In der Regel sind je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme abgedeckt, außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes gelten jedoch niedrigere Prozentsätze. Erklärt wird zudem, was als Wertsache und was als Wertschutzschrank zählt.
Versicherte Wertsachen
Als Wertsachen gelten:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (zum Beispiel Chipkarte);
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie Sachen aus Silber, die nicht bereits unter Gold und Platin genannt sind;
- Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt.
- Sie weisen als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg auf. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- 2 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt –, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
- 3 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
- 10 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, höchstens auf den vereinbarten Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Urkunden, Kunst oder Antiquitäten gibt es besondere Höchstgrenzen bei der Entschädigung. Grundsätzlich werden je Versicherungsfall bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme ersetzt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Liegen die Wertsachen außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes, gelten niedrigere Grenzen – 2 Prozent für Bargeld, 3 Prozent für Urkunden und Wertpapiere und 10 Prozent für Schmuck und Sachen aus Gold und Platin. Ein Wertschutzschrank muss dabei bestimmte Anforderungen an Anerkennung, Gewicht oder Verankerung erfüllen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung für Wertsachen im Regelfall?
Die Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Welche Grenzen gelten, wenn die Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Befinden sich die Wertsachen außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes, gilt je Versicherungsfall: 2 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und Geldkartenbeträge, 3 Prozent für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere sowie 10 Prozent für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold und Platin – jeweils höchstens bis zum vereinbarten Betrag.
Was zählt überhaupt als Wertsache?
Zu den Wertsachen gehören Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen, Sachen aus Gold und Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände und Sachen aus Silber sowie Antiquitäten über 100 Jahre – ausgenommen Möbelstücke.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Er muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein und als freistehender Schrank mindestens 200 kg wiegen. Bei geringerem Gewicht muss er nach Herstellervorgaben fachmännisch verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein (Einmauerschrank).
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022