Bei der Ammerländer Versicherung (VHV) Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung (VHV) verzichtet der Versicherer im Exclusiv-Schutz darauf, sich bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit zu berufen, sodass die Leistung nicht gekürzt wird – dieser Verzicht gilt allerdings nicht bei Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen.
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit sowie auf eine daraus resultierende Leistungskürzung.
Der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen. Dort gelten jeweils eigene Haftungsregelungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde, kürzt der Versicherer die Leistung nicht, sondern zahlt trotzdem. Dieser Verzicht auf die grobe Fahrlässigkeit greift jedoch nicht bei Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen. Für diese Fälle bestehen jeweils gesonderte Haftungsregelungen.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich einen Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Nein, der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und auf eine daraus resultierende Leistungskürzung.
Gilt der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit auch bei Obliegenheitsverletzungen?
Nein, der Verzicht bezieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen. Hier gelten eigene Haftungsregelungen.
Was passiert bei einer Gefahrerhöhung?
Für Gefahrerhöhungen gilt der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit nicht; es gelten jeweils eigene Haftungsregelungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022