Wer im Exclusiv-Schutz der Ammerländer Versicherung (VHV) Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung unverschuldet eitslos wird, kann sich bei erfüllten Voraussetzungen für bis zu zwölf Monate von der Beitragszahlung befreien lassen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Zusätzlich gibt es eine Beitragsreduzierung von 25 % beim Umzug in ein Senioren- oder Pflegeheim sowie den Verzicht auf die dreimonatige Kündigungsfrist.
Die folgenden Bestimmungen gelten im Exclusiv-Schutz nur dann, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer 1 und 2 erfüllt sind.
Für den Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit im Sinne des Arbeitsförderungsrechtes wird der Versicherungsnehmer bei unverändertem Versicherungsschutz für maximal zwölf Monate von der Beitragszahlung befreit. Voraussetzung ist, dass:
- die Arbeitslosigkeit frühestens sechs Monate nach Vertragsbeginn eingetreten ist (Wartezeit),
- es sich um eine Arbeitslosigkeit von mindestens sechs Wochen handelt,
- der Vertrag noch nicht gekündigt wurde.
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung setzt außerdem voraus, dass der Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 18 Monate ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen, ungekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden stand und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der Versicherungsnehmer beschäftigt war als:
- Wehrpflichtiger,
- Zivildienstleistender,
- Auszubildender,
- Mitarbeiter eines Saison- oder Kampagnebetriebes,
- bei seinem Ehegatten oder einem in direkter Linie Verwandten.
Ebenfalls kein Anspruch besteht, wenn bei Versicherungsbeginn bereits ein Kündigungsschutzverfahren rechtshängig oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen war. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit entsteht wieder, wenn nach Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens bzw. nach Beendigung des gekündigten Arbeitsverhältnisses die genannten Voraussetzungen erneut erfüllt sind.
Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen muss durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Agentur für Arbeit und des Arbeitgebers nachgewiesen werden.
Mehrfache Arbeitslosigkeit ist versichert. Im Falle wiederholter Arbeitslosigkeit muss der Versicherungsnehmer vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit die genannten Voraussetzungen erfüllt haben.
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung ist unverzüglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit schriftlich vom Versicherungsnehmer geltend zu machen. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen beginnt die Beitragsbefreiung mit dem auf den Eintritt der Arbeitslosigkeit folgenden Kalendermonat, frühestens jedoch mit Eingang der schriftlichen Anzeige der Arbeitslosigkeit bei der Ammerländer Versicherung. Der Beginn der Beitragsbefreiung wird schriftlich bestätigt. Bis dahin sind die Versicherungsbeiträge bedingungsgemäß zu entrichten; überzahlte Beiträge werden mit zu diesem Zeitpunkt offenen Posten verrechnet.
Über das Ende der Arbeitslosigkeit muss der Versicherungsnehmer die Ammerländer Versicherung unverzüglich schriftlich informieren. Er ist verpflichtet, der Ammerländer Versicherung jederzeit auf Anforderung Nachweise über die Fortdauer der Arbeitslosigkeit vorzulegen. Die Beitragsbefreiung tritt mit Ende des Kalendermonates außer Kraft, in dem die Ammerländer Versicherung die Nachweise angefordert hat, wenn ihr die Fortdauer der Arbeitslosigkeit nicht innerhalb von zwei Wochen nachgewiesen wird.
Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Seniorenheim
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird im Exclusiv-Schutz bei Auflösung der versicherten Wohnung und Umzug des Versicherungsnehmers in ein Senioren- / Pflegeheim bzw. in „Betreutes Wohnen“ der Versicherungsvertrag weitergeführt.
Sofern die Hausratversicherung seit mindestens 3 Jahren bei der Ammerländer Versicherung bestand, wird der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Beitragssatz ab dem Zeitpunkt des Umzugs um 25 % reduziert. Der Mindestbeitrag in Höhe von 29,- EURO netto behält weiter seine Gültigkeit.
Die Bestimmungen zum Wohnungswechsel bleiben unberührt. Insbesondere kann sich durch den Umzug der Beitrag ändern. Die Reduzierung des Beitragssatzes erfolgt auf den für den neuen Versicherungsort gültigen Beitragssatz.
Der Umzug in ein Senioren- / Pflegeheim oder in „Betreutes Wohnen“ bzw. der Auszug aus dem Senioren- / Pflegeheim oder aus „Betreutem Wohnen“ ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Verzicht auf die Kündigungsfrist
Abweichend von den allgemeinen Bestimmungen entfällt im Exclusiv-Schutz für den Versicherungsnehmer die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres.
Was bedeutet das konkret?
Im Exclusiv-Schutz kann man bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit unter bestimmten Bedingungen für bis zu zwölf Monate keinen Beitrag zahlen, während der Schutz bestehen bleibt – nötig sind unter anderem eine Wartezeit von sechs Monaten, eine Arbeitslosigkeit von mindestens sechs Wochen und eine vorherige Beschäftigung von mindestens 18 Monaten. Zieht man in ein Senioren- oder Pflegeheim oder in „Betreutes Wohnen“ um, wird der Beitragssatz nach mindestens drei Jahren Vertragslaufzeit um 25 % gesenkt, wobei ein Mindestbeitrag gilt. Außerdem entfällt in diesem Schutz die dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich bei Arbeitslosigkeit vom Beitrag befreit werden?
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit erfolgt bei unverändertem Versicherungsschutz für maximal zwölf Monate eine Befreiung von der Beitragszahlung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Wartezeit und Mindestdauer gelten für die Beitragsbefreiung?
Die Arbeitslosigkeit muss frühestens sechs Monate nach Vertragsbeginn eintreten (Wartezeit) und mindestens sechs Wochen dauern. Zudem muss vorher mindestens 18 Monate ununterbrochen ein sozialversicherungspflichtiges, ungekündigtes und nicht befristetes Arbeitsverhältnis mit mindestens 15 Wochenstunden bestanden haben, und das 55. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn ich in ein Seniorenheim ziehe?
Bei Umzug in ein Senioren- / Pflegeheim oder „Betreutes Wohnen“ wird der Vertrag auf Wunsch weitergeführt. Bestand die Versicherung mindestens 3 Jahre, wird der Beitragssatz ab dem Umzug um 25 % reduziert; der Mindestbeitrag von 29,- EURO netto bleibt gültig.
Muss ich im Exclusiv-Schutz eine Kündigungsfrist einhalten?
Nein, im Exclusiv-Schutz entfällt für den Versicherungsnehmer die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022