Bei der Ammerländer Ammerländer Versicherung (VHV) Versicherung (VHV) sind Wertsachen in der Hausratversicherung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, wobei ihr Wert in der Gesamt-Versicherungssumme enthalten sein muss. Außerhalb verschlossener Wertschutzschränke gelten feste Entschädigungsgrenzen: 3.000 EURO für Bargeld, 20.000 EURO für Urkunden und Wertpapiere sowie 40.000 EURO für Schmuck, Edelsteine und Sachen aus Gold und Platin. Zusätzlich sind auch Inhalte von Kundenschließfächern bei Geldinstituten mitversichert.
Abweichend von den zugrunde liegenden Bedingungen sind Wertsachen im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert, sofern nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. Die Höhe der Wertsachen muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Die Entschädigung für die folgenden Wertsachen ist je Versicherungsfall begrenzt, wenn sich diese außerhalb verschlossener Wertschutzschränke befinden, und zwar auf:
- 3.000,- EURO für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt
- 20.000,- EURO für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- 40.000,- EURO für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen innerhalb von Wertschutzschränken
Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert sein. Generell müssen diese Wertschutzschränke durch qualifizierte Prüfstellen (z. B. VdS oder ECB-S) nach EN 1143-1 anerkannt sein. Erkennbar sind diese Schränke unter anderem an den ECB-S bzw. VdS Plaketten auf der Innenseite der Wertschutzschranktür.
Die entsprechenden Entschädigungsgrenzen hängen vom Widerstandsgrad des Wertschutzschrankes ab. Grundlage bleibt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Im Versicherungsfall ist bei Wertsachen, insbesondere Schmuckstücken und Uhren, darauf zu achten, dass Einzelstücke mit einem Wert von über 1.000,- EURO mit Nachweisen in Bezug auf Hersteller, Fabrikat, Typenbezeichnung, Verkäufer und Anschaffungspreis zu belegen sind. Angaben zu Spezifikationen können unter anderem Fotos und Expertisen sein.
Wertsachen in Bankgewahrsam; Kundenschließfächer
In Erweiterung der zugrunde liegenden Bedingungen ist der Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Der Wert dieses Inhaltes muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Soweit der Versicherungsnehmer Leistungen aus einer anderen Versicherung erlangen kann, gehen diese vor und werden auf die Entschädigung angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Edelsteine oder Wertpapiere sind grundsätzlich mitversichert, ihr Wert muss aber in der Gesamt-Versicherungssumme enthalten sein. Liegen die Wertsachen nicht in einem verschlossenen Wertschutzschrank, gelten feste Höchstbeträge je Versicherungsfall. Für Wertschutzschränke gibt es besondere Anforderungen an Gewicht, Verankerung und Prüfung, wobei die Entschädigungsgrenze vom Widerstandsgrad abhängt. Einzelstücke über 1.000 EURO sollten durch Nachweise wie Fotos oder Expertisen belegt werden können. Auch Inhalte von Kundenschließfächern bei Geldinstituten sind mitversichert.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag ist Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks versichert?
Für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge außerhalb verschlossener Wertschutzschränke ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 3.000,- EURO begrenzt. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
Welche Höchstgrenzen gelten für Schmuck und Wertpapiere ohne Tresor?
Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere gelten 20.000,- EURO je Versicherungsfall. Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin gelten 40.000,- EURO, sofern sie sich außerhalb verschlossener Wertschutzschränke befinden.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Freistehende Wertschutzschränke müssen mindestens 200 kg wiegen oder bei geringerem Gewicht nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert sein. Zudem müssen sie durch qualifizierte Prüfstellen wie VdS oder ECB-S nach EN 1143-1 anerkannt sein, erkennbar an den Plaketten auf der Innenseite der Tür.
Sind Wertsachen in einem Bankschließfach mitversichert?
Ja, der Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten ist im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Der Wert dieses Inhaltes muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden. Leistungen aus einer anderen Versicherung gehen vor und werden angerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022