Bei der Ammerländer Versicherung (VHV) Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung (VHV) gilt eine Gefahrerhöhung als anzeigepflichtig, etwa wenn sich ein im Antrag abgefragter Umstand ändert, die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt oder vereinbarte Sicherungen entfernt oder unbrauchbar werden. Der Abschnitt zeigt konkret, welche Situationen als besondere gefahrerhöhende Umstände zählen und wann eine Wohnung überhaupt als beaufsichtigt gilt.
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere in folgenden Fällen vorliegen:
- Ein Umstand ändert sich, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
- Anlässlich eines Wohnungswechsels ändert sich ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
- Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als 60 Tage – oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus – unbewohnt und wird auch nicht beaufsichtigt. Beaufsichtigt ist eine Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
- Vereinbarte Sicherungen werden beseitigt, vermindert oder befinden sich in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt nennt Situationen, die als besondere gefahrerhöhende Umstände gelten und deshalb dem Versicherer angezeigt werden müssen. Dazu zählen Änderungen bei im Antrag abgefragten Umständen, auch beim Wohnungswechsel, sowie eine länger als 60 Tage unbewohnte und unbeaufsichtigte Wohnung. Auch wenn vereinbarte Sicherungen entfernt, verringert oder unbrauchbar sind, kann eine Gefahrerhöhung vorliegen.
Häufige Fragen
Wann gilt eine unbewohnte Wohnung als gefahrerhöhender Umstand?
Wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage – oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus – unbewohnt bleibt und zusätzlich nicht beaufsichtigt wird.
Wann gilt eine Wohnung als beaufsichtigt?
Eine Wohnung gilt nur dann als beaufsichtigt, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
Spielen vereinbarte Sicherungen eine Rolle?
Ja. Werden vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder sind sie in nicht gebrauchsfähigem Zustand, kann eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung vorliegen. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
Ist ein Wohnungswechsel relevant für die Anzeigepflicht?
Ja. Ändert sich anlässlich eines Wohnungswechsels ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist, kann dies eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung darstellen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022