Bei der Ammerländer Versicherung (VHV) Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung (VHV) mit vereinbarter Ratenzahlung gelten die noch ausstehenden Raten bis zum jeweiligen Zahlungstermin als gestundet – doch dieser Aufschub kann vorzeitig enden: Kommt der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug oder wird eine Entschädigung fällig, werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Ist eine Ratenzahlung vereinbart, gelten die noch ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden jedoch sofort fällig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherungsnehmer gerät mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug.
- Eine Entschädigung wird fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ratenzahlung vereinbart ist, dürfen die noch offenen Raten grundsätzlich bis zum jeweiligen Fälligkeitstermin gezahlt werden. Dieser Aufschub entfällt aber, sobald eine Rate ganz oder teilweise nicht rechtzeitig gezahlt wird oder wenn eine Entschädigung fällig wird. In diesen Fällen müssen alle noch offenen Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort beglichen werden.
Häufige Fragen
Bis wann darf ich meine Raten zahlen, wenn Ratenzahlung vereinbart ist?
Die ausstehenden Raten gelten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Bis zu diesen Terminen können sie also gezahlt werden.
Wann werden alle offenen Raten auf einmal fällig?
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder wenn eine Entschädigung fällig wird.
Was passiert im Schadenfall mit den noch offenen Raten?
Sobald eine Entschädigung fällig wird, werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022