Bei der Ammerländer Versicherung (VHV) Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung (VHV) gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung eines Vertrages sowie zu Anzeige- und Informationspflichten entgegenzunehmen. Er darf außerdem Versicherungsscheine übermitteln und Zahlungen annehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss geleistet werden.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen – etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung des Vertrages sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Er darf außerdem Versicherungsscheine und deren Nachträge weiterreichen und Zahlungen annehmen, die mit der Vermittlung oder dem Abschluss zusammenhängen. Ist die Vollmacht für Zahlungen beschränkt, gilt diese Beschränkung dem Versicherungsnehmer gegenüber nur, wenn er sie beim Zahlen kannte oder nur aus grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter für mich entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf der Vertreter mir den Versicherungsschein aushändigen?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an den Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen wirksam an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja, der Vertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn geleistet werden.
Was gilt, wenn die Vollmacht für Zahlungen beschränkt ist?
Eine Beschränkung der Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er sie bei der Zahlung kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022