Welches Gericht bei Streit aus dem Hausratvertrag zuständig ist, klärt die Ammerländer Ammerländer Versicherung (VHV) Versicherung (VHV) für ihre Hausratversicherung: Neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung kann für Klagen aus dem Versicherungsvertrag auch das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers angerufen werden, während Klagen gegen den Versicherungsnehmer ausschließlich dort erhoben werden. Bei betrieblichen Versicherungen gelten zusätzlich Regelungen zum Sitz des Gewerbebetriebes.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein Wohnsitz, gilt der gewöhnliche Aufenthalt.
Handelt es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Klagen gegen Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein Wohnsitz, gilt der gewöhnliche Aufenthalt.
Handelt es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es zu einem Streit aus dem Versicherungsvertrag kommt, kann der Versicherungsnehmer neben den allgemeinen gerichtlichen Zuständigkeiten auch das Gericht an seinem Wohnsitz anrufen. Umgekehrt muss der Versicherer eine Klage gegen den Versicherungsnehmer ausschließlich bei dessen Wohnsitz-Gericht einreichen. Gibt es keinen Wohnsitz, zählt der gewöhnliche Aufenthalt. Bei betrieblichen Versicherungen kommt zusätzlich das Gericht am Sitz oder an der Niederlassung des Gewerbebetriebes in Betracht.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer klagen, wenn es Streit aus dem Vertrag gibt?
Neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder – falls dieser fehlt – seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bei welchem Gericht muss der Versicherer eine Klage gegen mich einreichen?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder ersatzweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Was gilt bei einer betrieblichen Versicherung?
Bei einer betrieblichen Versicherung kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch beim Gericht des Sitzes oder der Niederlassung des Gewerbebetriebes geltend machen. Ebenso kann der Versicherer bei Klagen gegen den Versicherungsnehmer dieses Gericht wählen.
Was passiert, wenn kein Wohnsitz vorhanden ist?
Fehlt ein Wohnsitz, ist stattdessen der gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers für die örtliche Zuständigkeit des Gerichts maßgeblich.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022