Bei der Ammerländer Versicherung (VHV) Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung (VHV) kann sich die Prämie zu Beginn jedes Versicherungsjahres verändern: Der Beitragssatz je 1000 Euro steigt oder sinkt, je nachdem wie sich das Verhältnis von Schadenzahlungen zu Versicherungssummen im Durchschnitt dreier Jahre entwickelt hat. Wird der Beitragssatz erhöht, hat der Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats.
Die Prämie kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres steigen oder sinken. Das gilt auch für den Teil der Prämie, der für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist. Die Anpassung des Beitragssatzes richtet sich nach den nachfolgenden Regelungen.
Prämienanpassungsklausel
Der Beitrag pro 1.000 Euro (Beitragssatz in Promille) kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres erhöht werden oder muss vermindert werden. Dies gilt auch, soweit der Beitrag für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist. Maßgeblich ist, wie sich das Verhältnis zwischen zwei Größen entwickelt hat:
- die Summe aller Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen (ohne Schadenregulierungskosten)
- der Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen der Versicherer
Verglichen wird die Veränderung dieses Verhältnisses im Durchschnitt der drei maßgebenden Jahre.
Die Berechnung erfolgt anhand der Schadenzahlungen und Hausratversicherungssummen, die die Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlicht hat. Berücksichtigt werden das vorletzte, das drittletzte und das viertletzte Kalenderjahr vor Beginn des Versicherungsjahres – jeweils im Verhältnis zu dem davor abgelaufenen Kalenderjahr. Bei den Versicherungssummen werden jeweils die Gesamtbeträge am 31. Dezember der zu vergleichenden Jahre berücksichtigt.
Aus diesen drei Veränderungssätzen berechnet der Versicherer den maßgebenden Durchschnitt. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle nach dem Komma errechnet und auf einen vollen Prozentsatz abgerundet.
Wird die Grenze von 5 Prozent nicht erreicht, so wird der ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für das folgende Kalenderjahr einbezogen.
Der Beitragssatz verändert sich entsprechend dem ermittelten durchschnittlichen Veränderungssatz. Der geänderte Beitragssatz wird auf zwei Stellen nach dem Komma abgerundet. Er darf den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitragssatz nicht übersteigen. Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn sich der Tarifbeitrag auf eine unveränderte Gruppe versicherter Risiken bezieht.
Erhöht der Versicherer den Beitragssatz, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragssatzerhöhung wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Zu Beginn jedes Versicherungsjahres kann sich der Beitrag verändern – nach oben oder nach unten. Grundlage ist, wie sich das Verhältnis von Schadenzahlungen zu Versicherungssummen im Durchschnitt von drei Jahren entwickelt hat. Ein Veränderungssatz unter 5 Prozent fließt in die Berechnung des Folgejahres ein, und der neue Beitragssatz darf den geltenden Tarifbeitragssatz nicht übersteigen. Bei einer Erhöhung des Beitragssatzes kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats kündigen.
Häufige Fragen
Kann sich mein Hausrat-Beitrag jedes Jahr ändern?
Ja. Der Beitragssatz kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres erhöht werden oder muss vermindert werden – je nachdem, wie sich das Verhältnis von Schadenzahlungen zu Versicherungssummen im Durchschnitt der drei maßgebenden Jahre entwickelt hat. Das gilt auch für erweiterten Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn die Veränderung unter 5 Prozent liegt?
Wird die Grenze von 5 Prozent nicht erreicht, wird der ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für das folgende Kalenderjahr einbezogen.
Gibt es eine Obergrenze für den angepassten Beitragssatz?
Ja. Der geänderte Beitragssatz darf den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitragssatz nicht übersteigen. Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn sich der Tarifbeitrag auf eine unveränderte Gruppe versicherter Risiken bezieht.
Kann ich kündigen, wenn der Beitragssatz erhöht wird?
Ja. Erhöht der Versicherer den Beitragssatz, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen – frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragssatzerhöhung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022