Bei der Ammerländer Versicherung (VHV) Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung (VHV) muss der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit die Wohnung beheizen und dies ausreichend häufig kontrollieren – oder alternativ alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten. Wird diese besondere Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen kündigen oder ganz beziehungsweise teilweise leistungsfrei werden.
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit eine der folgenden Maßnahmen zu erfüllen:
- die Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren
- oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer die genannte Obliegenheit, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
In der kalten Jahreszeit muss der Versicherungsnehmer dafür sorgen, dass keine Frostschäden entstehen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird die Wohnung beheizt und dies ausreichend häufig kontrolliert, oder es werden alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abgesperrt, entleert und entleert gehalten. Hält sich der Versicherungsnehmer nicht daran, kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Was muss ich als Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit beachten?
Sie müssen entweder die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Habe ich die Wahl zwischen Heizen und Entleeren der Leitungen?
Ja. Sie können die Wohnung beheizen und ausreichend häufig kontrollieren oder stattdessen alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese besondere Obliegenheit verletze?
Bei einer Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022