Bei der Ammerländer Ammerländer Versicherung (VHV) Versicherung (VHV) in der Hausratversicherung kann ein Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten – des Versicherten – abschließen; die Rechte aus dem Vertrag stehen dabei jedoch allein dem Versicherungsnehmer zu. Geklärt wird außerdem, unter welchen Voraussetzungen die Entschädigung ausgezahlt wird und wann bei Kenntnis und Verhalten auch die des Versicherten zählen.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (des Versicherten) abschließen. Die Rechte aus diesem Vertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben, nicht der Versicherte. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Zahlung der Entschädigung
Der Versicherer kann vor der Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer verlangen, dass dieser nachweist, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte selbst kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Kenntnis und Verhalten
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers rechtlich von Bedeutung sind, werden bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten berücksichtigt. Umfasst der Vertrag sowohl die Interessen des Versicherungsnehmers als auch die des Versicherten, muss sich der Versicherungsnehmer für sein eigenes Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen wurde oder wenn es dem Versicherungsnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar war, ihn rechtzeitig zu benachrichtigen.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
Was bedeutet das konkret?
Man kann eine Versicherung auch für eine andere Person (den Versicherten) abschließen. Trotzdem bleiben die Rechte aus dem Vertrag beim Versicherungsnehmer, auch wenn der Versicherte den Versicherungsschein hat. Eine Auszahlung setzt in der Regel die Abstimmung zwischen beiden voraus. Ob es zusätzlich auf das Wissen und Verhalten des Versicherten ankommt, hängt davon ab, ob er vom Vertrag wusste, als Repräsentant gilt oder ob der Versicherer informiert wurde.
Häufige Fragen
Wer darf bei einer Versicherung für fremde Rechnung die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Nur der Versicherungsnehmer, nicht der Versicherte. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Kann der Versicherte selbst die Auszahlung der Entschädigung verlangen?
Nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers. Umgekehrt kann der Versicherer vor Zahlung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte zugestimmt hat.
Wann wird das Wissen des Versicherten dem Versicherungsnehmer zugerechnet?
Für sein eigenes Interesse muss sich der Versicherungsnehmer das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte sein Repräsentant ist.
In welchen Fällen spielt die Kenntnis des Versicherten keine Rolle?
Wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen wurde oder wenn eine rechtzeitige Benachrichtigung durch den Versicherungsnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022