Bei der Ammerländer Versicherung (VHV) Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung (VHV) ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein genannten Wohnung versichert – dazu zählen alle privat genutzten Sachen, Wertsachen und Bargeld, Einbaumöbel und Einbauküchen auf eigene Kosten, serienmäßige Anbaumöbel, privat genutzte Antennen und Markisen, bestimmte Boote und Schirme sowie Haustiere. Der Versicherungsort umfasst neben den Wohnräumen auch Balkone, Terrassen, Nebengebäude, Garagen und gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume, während Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge, elektronisch gespeicherte Daten und anderweitig versicherte Sachen ausgenommen sind.
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). Versichert ist auch Hausrat, der wegen eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt wird und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt.
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Definitionen
Zum Hausrat gehören:
- alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen;
- Wertsachen und Bargeld; hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er daher die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen;
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
- im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt;
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen;
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen;
- Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung – es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung);
- Loggien, Balkone, unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet;
- darüber hinaus auch privat genutzte Garagen, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden. Die Entschädigungsgrenze ist höchstens auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Nicht versicherte Sachen
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind unter den in das Gebäude eingefügten Sachen genannt;
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt. Werden ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in dessen Eigentum übergegangene Sachen durch den Mieter ersetzt – auch durch höher- oder geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das Gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht zuvor als Hausrat genannt;
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht zuvor als Hausrat genannt;
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen;
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen);
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist der Hausrat in der im Versicherungsschein genannten Wohnung, also alle Sachen, die dem privaten Haushalt dienen, einschließlich Wertsachen und Bargeld mit besonderen Grenzen. Auch bestimmte Einbau- und Anbaumöbel, Antennen, Markisen, einige Boote und Schirme sowie Haustiere zählen dazu. Zum Versicherungsort gehören neben den Wohnräumen auch Balkone, Terrassen, Nebengebäude, Garagen und gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Abstellräume auf dem Grundstück. Nicht versichert sind unter anderem Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge, Luft- und Wasserfahrzeuge, anderweitig versicherte Sachen sowie elektronisch gespeicherte Daten.
Häufige Fragen
Ist mein Hausrat auch versichert, wenn er außerhalb der Wohnung ist?
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Wird Hausrat wegen eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und dabei beschädigt, zerstört oder kommt abhanden, ist er ebenfalls versichert.
Gehören Einbauküche und Einbaumöbel zum versicherten Hausrat?
Ja, in das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und dafür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung muss der Versicherungsnehmer nachweisen. Auch serienmäßige Anbaumöbel und Anbauküchen mit geringem Einbauaufwand zählen dazu.
Zählt die Garage zum Versicherungsort?
Ja, zur Wohnung gehören Garagen in Nebengebäuden des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt. Zusätzlich werden auch privat genutzte Garagen zugerechnet, soweit sie sich zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden; die Entschädigung ist hier höchstens auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Sind Autos oder Boote über die Hausratversicherung mitversichert?
Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sind – unabhängig von ihrer Versicherungspflicht – ebenso wenig versichert wie Teile und Zubehör davon. Auch Luft- und Wasserfahrzeuge gehören nicht zum Hausrat. Ausgenommen bleiben jeweils die Sachen, die ausdrücklich als Hausrat genannt sind, etwa Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote mit Motoren sowie Surfgeräte.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022