Wie lange ein Hausratvertrag bei der Ammerländer Ammerländer Versicherung (VHV) Versicherung (VHV) läuft und wann er endet, richtet sich nach dem im Versicherungsschein genannten Zeitraum: Verträge ab einem Jahr verlängern sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Zudem regelt der Abschnitt die Kündigung mehrjähriger Verträge sowie das Vertragsende beim Wegfall des versicherten Interesses – etwa bei dauerhafter Haushaltsauflösung, Umzug in eine Pflegeeinrichtung, Aufgabe einer Ferienwohnung oder im Todesfall.
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das gilt nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates:
- nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung;
- nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung. Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Bei Tod des Versicherungsnehmers endet das Versicherungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung Kenntnis erlangt. Es endet spätestens zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Das gilt nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum. Bei mindestens einjähriger Laufzeit verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht rechtzeitig – drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Verträge unter einem Jahr enden von selbst. Wenn der versicherte Hausrat dauerhaft aufgelöst wird, etwa bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung, Aufgabe einer Ferienwohnung oder im Todesfall, endet der Vertrag zum Zeitpunkt der Kenntnis des Versicherers.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Hausratvertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, eine Kündigung ist spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen.
Wann kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres zugehen.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn der Hausrat dauerhaft aufgelöst wird?
Fällt das versicherte Interesse weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon Kenntnis erlangt. Als Wegfall gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des Hausrates nach Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung. Ein Wohnungswechsel zählt nicht dazu.
Wie endet der Vertrag bei Tod des Versicherungsnehmers?
Das Versicherungsverhältnis endet zum Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung erfährt, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod. Nutzt bis dahin ein Erbe die Wohnung in derselben Weise wie der Verstorbene, endet der Vertrag nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022