Im Exclusiv-Schutz der Ammerländer Versicherung (VHV) Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung (VHV) gilt auch Wasser als Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren austritt, und ebenso Wasser aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen. Zusätzlich sind Rückstauschäden bis zu einem festgelegten Anteil der Versicherungssumme sowie das Eindringen von Niederschlägen durch Gebäudeöffnungen mitversichert – jeweils mit Selbstbeteiligung und klar benannten Grenzen und Ausschlüssen.
Im Exclusiv-Schutz gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen
Im Exclusiv-Schutz gilt der Austritt von Wasser aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen als mitversichert.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die beim Befüllen oder Entleeren entstehen.
Mitversicherung von Rückstauschäden
Im Exclusiv-Schutz ist die Beschädigung, die Zerstörung oder der Verlust versicherter Sachen durch Rückstau bis 5 % der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig austritt. Dies gilt für den Austritt aus dem Rohrsystem des Gebäudes, in dem sich der Versicherungsort befindet, oder aus dessen dazugehörigen Einrichtungen.
Voraussetzung für die Mitversicherung von Rückstauschäden ist, dass eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist.
Bei der Entschädigung gilt eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 250,- EURO je Schadenfall.
Eindringen von Niederschlägen
Versicherungsschutz besteht für das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch Gebäudeöffnungen und für den hieraus entstandenen Schaden durch die unmittelbare Einwirkung auf versicherte Sachen.
Die Entschädigung ist begrenzt auf 2 % der vereinbarten Versicherungssumme. Der Versicherungsnehmer hat von jedem entschädigungspflichtigen Schaden 250,- EURO selbst zu tragen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch:
- Überschwemmung, Rückstau oder weitere Elementargefahren und Sturmflut
- die allmähliche Einwirkung von Witterungseinflüssen auf versicherte Sachen
- Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
Was bedeutet das konkret?
Der Exclusiv-Schutz erweitert den Leitungswasserschutz: Auch Wasser aus Regenfallrohren, Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen ist mitversichert, wobei Schäden beim Befüllen oder Entleeren ausgenommen bleiben. Rückstauschäden sind bis zu 5 % der Versicherungssumme abgedeckt, sofern eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist, mit 250 EURO Selbstbeteiligung. Auch das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch Gebäudeöffnungen ist bis 2 % der Versicherungssumme versichert, ebenfalls mit 250 EURO Selbstbeteiligung, allerdings mit mehreren Ausschlüssen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch einen Zimmerbrunnen mitversichert?
Ja, im Exclusiv-Schutz gilt der Austritt von Wasser aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen als mitversichert. Kein Schutz besteht jedoch für Schäden, die beim Befüllen oder Entleeren entstehen.
Bis zu welcher Höhe sind Rückstauschäden abgesichert?
Rückstauschäden sind im Exclusiv-Schutz bis zu 5 % der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Voraussetzung ist eine funktionsfähige Rückstausicherung, und es gilt eine Selbstbeteiligung von 250,- EURO je Schadenfall.
Was gilt beim Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch Gebäudeöffnungen?
Solche Schäden sind versichert, wenn das Wasser durch Gebäudeöffnungen eindringt und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt. Die Entschädigung ist auf 2 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt, und der Versicherungsnehmer trägt je Schaden 250,- EURO selbst.
Welche Niederschlagsschäden sind vom Schutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, weitere Elementargefahren und Sturmflut, durch die allmähliche Einwirkung von Witterungseinflüssen sowie durch Regen- oder Schmelzwasser, das durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen eindringt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022