Bei der Ammerländer Versicherung (VHV) Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung (VHV) bildet der Versicherungswert die Grundlage für die Entschädigung – bei den meisten Sachen gilt der Neuwert, also der Wiederbeschaffungswert gleichartiger Gegenstände in neuwertigem Zustand. Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem vereinbarten Betrag pro Quadratmeter mal der Wohnfläche, erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent und wird jährlich nach dem Verbraucherpreisindex angepasst. Unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet der Versicherer außerdem auf einen Abzug wegen Unterversicherung.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
- Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
- Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
- Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
- Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Versicherungssumme
- Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung. Die Versicherungssumme wird angepasst.
- Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen.
- Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Unterversicherungsverzicht
Voraussetzungen: Der Versicherer nimmt bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht), wenn
- bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und
- die vereinbarte Versicherungssumme den vom Versicherer für die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichtes vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche, nicht unterschreitet
- und nicht ein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.
Wohnungswechsel: Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über, wenn die genannten Voraussetzungen für die neue Wohnung vorliegen. Bei einer Vergrößerung der Wohnfläche der neuen Wohnung gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung des Vertrages an die tatsächlichen Quadratmeter der versicherten Wohnung, längstens jedoch bis zu zwei Monaten nach Umzugsbeginn.
Widerspruch gegen Anpassung der Versicherungssumme: Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht entfällt, wenn der Versicherungsnehmer der Anpassung der Versicherungssumme widerspricht und der für den Unterversicherungsverzicht vom Versicherer zum Zeitpunkt des Widerspruchs vorgegebene Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche unterschritten wird. Dies hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitzuteilen.
Kündigung: Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch eine Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Anpassung von Versicherungssumme und Prämie
- Der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Der neue Betrag pro Quadratmeter bzw. die neue Versicherungssumme wird auf den nächsten vollen EURO aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben.
- Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
- Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. Bei Unterschreiten des vom Versicherer vorgegebenen Betrages pro Quadratmeter entfällt gleichzeitig der Unterversicherungsverzicht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert ist der Maßstab für die Höhe der Entschädigung: In der Regel wird der Neuwert angesetzt, für Kunst und Antiquitäten der Wiederbeschaffungspreis und für nicht mehr nutzbare Sachen der erzielbare Verkaufspreis. Die Versicherungssumme berechnet sich aus einem Betrag pro Quadratmeter mal der Wohnfläche, steigt um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent und wird jedes Jahr an die Preisentwicklung angepasst. Unter bestimmten Bedingungen verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung; sowohl der Versicherungssumme als auch der Verzicht können unter Einhaltung von Fristen widersprochen oder beendet werden.
Häufige Fragen
Wie wird der Versicherungswert im Schadenfall bestimmt?
Grundsätzlich gilt der Neuwert, also der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Bei Kunstgegenständen und Antiquitäten ist es der Wiederbeschaffungspreis gleichartiger Sachen, und bei für den Haushalt nicht mehr verwendbaren Sachen der erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
Wie berechnet sich die Versicherungssumme?
Sie ergibt sich aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche. Zusätzlich erhöht sie sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Wann verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung?
Wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die tatsächliche Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten entspricht, die vereinbarte Versicherungssumme den vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter mal Wohnfläche nicht unterschreitet und kein weiterer Hausratvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.
Kann ich der jährlichen Anpassung der Versicherungssumme widersprechen?
Ja. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann in Textform widersprochen werden; die rechtzeitige Absendung genügt. Dann wird die Anpassung nicht wirksam. Wird dabei der vorgegebene Betrag pro Quadratmeter unterschritten, entfällt zugleich der Unterversicherungsverzicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022