Beim Exclusiv-Schutz der Ammerländer Ammerländer Versicherung (VHV) Versicherung (VHV) in der Hausratversicherung greift die Außenversicherung bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme, und der Schutz reicht weiter als üblich: Sportgeräte außerhalb der Wohnung sind bis 5.000 Euro mitversichert, Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstücks bis 6.000 Euro, dazu kommen Regelungen für Wohngemeinschaften, beruflich genutzte Sachen, Pendlerwohnungen, eingelagerten Hausrat sowie für Umzug und Gerüst.
Abweichend von den zugrunde liegenden Bedingungen zur Außenversicherung gilt im Exclusiv-Schutz:
- Es besteht Versicherungsschutz bis zu 100 % der Versicherungssumme.
- Die Entschädigungsgrenzen werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
- Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Außenversicherung für Sportgeräte
Ergänzend gilt: Im Exclusiv-Schutz sind Sportgeräte, die nicht gesondert versicherbar sind (z. B. Fahrräder) und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden, bis maximal 5.000,- EURO mitversichert.
Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstücks
Als Versicherungsort gilt zusätzlich auch die Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks, aber innerhalb der gleichen oder einer direkt angrenzenden Gemeinde befindet. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen.
Die Entschädigung im Exclusiv-Schutz ist je Versicherungsfall auf maximal 6.000,- EURO begrenzt.
Hausrat in Wohngemeinschaften
Mitversichert ist der Hausrat aller Bewohner einer Wohngemeinschaft sowie der Hausrat von Untermietern innerhalb der versicherten Wohnung. Voraussetzung ist, dass die gesamte Wohnfläche der versicherten Wohnung angezeigt wurde.
Weitere Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass alle in der Wohnung lebenden Personen zum Schadenzeitpunkt behördlich in der versicherten Wohnung gemeldet sind.
Kein Versicherungsschutz besteht für möbliert untervermietete Zimmer und Wohnungen.
Sämtliche vertraglichen Obliegenheiten gelten auch für die in der Wohnung lebenden und dort behördlich gemeldeten Personen. Bei der Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Alle beruflich genutzten Sachen in reinen Arbeitszimmern
Mitversichert sind im Exclusiv-Schutz sämtliche Sachen in versicherten Räumen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung)
Versicherungsschutz besteht im Exclusiv-Schutz für Hausrat, der sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pendlerwohnung) befindet. Diese Wohnung wird durch den Versicherungsnehmer oder einen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt und befindet sich innerhalb Deutschlands.
Die Pendlerwohnung am Ort der Arbeitsstätte muss mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt liegen.
Für Wertsachen besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von maximal 500,- EURO.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 % der vereinbarten Versicherungssumme, maximal 5.000,- EURO, begrenzt.
Eingelagerter Hausrat
Versicherungsschutz besteht im Exclusiv-Schutz für eingelagerten Hausrat in Lagerhäusern, Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen, wenn die Gebäude die Voraussetzungen der BAK I, II oder III erfüllen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich längstens auf einen Zeitraum von 12 Monaten.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Wertsachen. Elektronische Geräte sind zum Zeitwert versichert.
Versicherungsschutz bei Umzug
Im Exclusiv-Schutz erlischt der Versicherungsschutz bei einem Umzug in der bisherigen Wohnung spätestens nach 90 Tagen.
Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung
Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort ist nicht anzeigepflichtig, obwohl sich daraus eine Gefahrerhöhung ergeben kann.
Was bedeutet das konkret?
Der Exclusiv-Schutz erweitert den Hausratschutz an vielen Stellen: Die Außenversicherung greift bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme, Sportgeräte und Hausrat in einer nahe gelegenen Garage sind bis zu festen Höchstbeträgen mitversichert, und auch Hausrat in einer Wohngemeinschaft, in Arbeitszimmern, an einer Pendlerwohnung oder in einem Lager kann unter bestimmten Voraussetzungen geschützt sein. Für Wertsachen gelten dabei besondere Einschränkungen oder Ausschlüsse. Zusätzlich bleibt der Schutz nach einem Umzug in der alten Wohnung noch bis zu 90 Tage bestehen, und ein Gerüst muss nicht gemeldet werden.
Häufige Fragen
Sind Fahrräder außerhalb der Wohnung im Exclusiv-Schutz mitversichert?
Ja. Sportgeräte, die nicht gesondert versicherbar sind – zum Beispiel Fahrräder – und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden, sind bis maximal 5.000,- EURO mitversichert.
Wie weit muss eine Pendlerwohnung entfernt sein, damit sie mitversichert ist?
Die beruflich bedingte Zweitwohnung am Ort der Arbeitsstätte muss mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt liegen und sich innerhalb Deutschlands befinden. Die Entschädigung ist auf 5 % der Versicherungssumme, maximal 5.000,- EURO, begrenzt, für Wertsachen gilt eine Grenze von maximal 500,- EURO.
Wie lange ist eingelagerter Hausrat im Exclusiv-Schutz versichert?
Der Versicherungsschutz für eingelagerten Hausrat in Lagerhäusern, Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen besteht längstens für 12 Monate, sofern das Gebäude die Voraussetzungen der BAK I, II oder III erfüllt. Wertsachen sind ausgeschlossen, elektronische Geräte sind zum Zeitwert versichert.
Wie lange besteht der Schutz nach einem Umzug in der alten Wohnung?
Im Exclusiv-Schutz erlischt der Versicherungsschutz bei einem Umzug in der bisherigen Wohnung spätestens nach 90 Tagen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022