Bei der Ammerländer Versicherung (VHV) Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung (VHV) verliert der Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt oder den Versicherer nach dem Schaden arglistig täuscht. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; ein rechtskräftiges Strafurteil gilt jeweils als Beweis.
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des ersten Satzes als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Schaden absichtlich verursacht, bekommt vom Versicherer kein Geld. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Zahlung so weit kürzen, wie es dem Grad des Verschuldens entspricht. Täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer nach dem Schaden bewusst über wichtige Tatsachen, entfällt der Anspruch ebenfalls. Ein rechtskräftiges Strafurteil gilt dabei als Beweis für Vorsatz beziehungsweise Betrug.
Häufige Fragen
Zahlt der Versicherer, wenn ich den Schaden selbst absichtlich verursacht habe?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens darf der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Welche Folgen hat es, wenn ich den Versicherer nach dem Schaden täusche?
Täuscht oder versucht der Versicherungsnehmer, den Versicherer arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes gilt als Beweis für die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens; ein Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches gilt als Beweis für die arglistige Täuschung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Exclusiv 2022