Nach einem Diebstahl des Lieferwagens hilft der VHV Schutzbrief für Flotten mit einem Mietfahrzeug, Übernachtung oder Weiter-/Rückfahrt sowie bei Unterstellung, Verzollung oder Verschrottung des wieder aufgefundenen Fahrzeugs. Die Leistungen unterscheiden sich je nach Geltungsbereich zwischen ab 50 km und Ausland ab 50 km.
- Mietfahrzeug / Übernachtung / Weiter-/Rückfahrt: Anmietung am Schadenort für max. 7 Tage bis zu 100 Euro je Tag, im Ausland unabhängig vom Mietzeitraum bis zu 1.000 Euro, zusätzlich nachgewiesene Fahrtkosten (Taxi/öffentliche Verkehrsmittel) vom Schadenort bis zur Werkstatt oder Autovermietung bis zu 50 Euro (NEU); alternativ Übernachtungskosten für max. 3 Nächte bis zu 100 Euro pro Person und Nacht oder Weiter-/Rückfahrt (Bahnkosten 1. Klasse oder Flugkosten Economy Class, Übernachtungskosten für 1 Nacht bis max. 100 Euro, Taxikosten bis 50 Euro); ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Fahrzeugunterstellung: Nach wieder aufgefundenem Fahrzeug Kosten für eine Unterstellung bis zu 2 Wochen und max. 20 Euro pro Tag; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km nicht enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Verzollung / Verschrottung: Hilfe bei der Verzollung und Tragung der anfallenden Verfahrensgebühren bzw. der Kosten der Verschrottung; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km nicht enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Lieferwagen gestohlen, unterstützt der Schutzbrief bei der Mobilität durch Mietwagen, Übernachtung oder Weiterfahrt. Taucht das Fahrzeug wieder auf, werden auch Unterstellung sowie Kosten für Verzollung oder Verschrottung übernommen. Der genaue Umfang hängt vom Geltungsbereich ab.
Häufige Fragen
Was leistet der Schutzbrief, wenn mein Lieferwagen gestohlen wurde?
Es wird ein Mietfahrzeug für max. 7 Tage bis zu 100 Euro je Tag angeboten, im Ausland unabhängig vom Mietzeitraum bis zu 1.000 Euro, plus Fahrtkosten bis 50 Euro. Alternativ gibt es Übernachtungskosten für max. 3 Nächte bis 100 Euro pro Person und Nacht oder eine Weiter-/Rückfahrt.
Werden Kosten übernommen, wenn das Fahrzeug wieder auftaucht?
Ja, für die Unterstellung des wieder aufgefundenen Fahrzeugs werden bis zu 2 Wochen und max. 20 Euro pro Tag übernommen. Diese Leistung gilt nur im Ausland ab 50 km.
Hilft die VHV bei Verzollung oder Verschrottung?
Ja, bei der Verzollung wird geholfen und die anfallenden Verfahrensgebühren bzw. die Kosten der Verschrottung werden getragen. Diese Leistung gilt nur im Ausland ab 50 km.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Kfz-Versicherung Flotte-Schutzbrief-Lieferwagen 2025