In sonstigen Notlagen auf einer Auslandsreise hilft der VHV Schutzbrief für Flotten beim Ersatz verlorener Reisedokumente oder Zahlungsmittel und leistet Unterstützung in weiteren, noch nicht genannten Notlagen. Diese Leistungen gelten ausschließlich im Ausland ab 50 km.
- Ersatz von Reisedokumenten / Zahlungsmitteln: Bei Reisedokumenten Hilfe bei der Beschaffung von Ersatz und Übernahme der anfallenden Gebühren; ist bei Zahlungsmittelverlust die Kontaktaufnahme binnen 24 Std. zur Hausbank nicht möglich, Darlehen bei der VHV bis zu 1.500 Euro; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km nicht enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Hilfe in anderen Notlagen: Einleitung der erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Notlage und Tragung der Kosten bis 500 Euro; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km nicht enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Kommen Ihnen im Ausland Reisedokumente oder Zahlungsmittel abhanden, hilft der Schutzbrief bei der Beschaffung von Ersatz oder mit einem Darlehen. Auch für andere unvorhergesehene Notlagen werden erforderliche Maßnahmen eingeleitet und Kosten in begrenztem Rahmen getragen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich im Ausland meine Papiere oder mein Geld verliere?
Bei Reisedokumenten wird bei der Beschaffung von Ersatz geholfen und die anfallenden Gebühren werden übernommen. Ist bei Zahlungsmittelverlust die Kontaktaufnahme zur Hausbank binnen 24 Stunden nicht möglich, kann bei der VHV ein Darlehen bis zu 1.500 Euro beansprucht werden.
Werde ich auch bei anderen Notlagen unterstützt?
Ja, in einer noch nicht genannten besonderen Notlage auf einer Auslandsreise werden die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung eingeleitet und die Kosten bis 500 Euro getragen.
Gelten diese Leistungen auch im Inland?
Nein, die Leistungen für sonstige Notlagen sind ab Haustür und ab 50 km nicht enthalten und gelten nur im Ausland ab 50 km.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Kfz-Versicherung Flotte-Schutzbrief-Lieferwagen 2025