Bei schwerer Erkrankung, Verletzung oder Tod auf einer Reise leistet der VHV Schutzbrief für Flotten Krankenrücktransport, Krankenbesuch, Rückholung von Kindern, Fahrzeugabholung, Reiserückrufservice sowie Hilfe im Todesfall und weitere medizinische Unterstützung. Der Umfang variiert je nach Geltungsbereich ab 50 km oder im Ausland.
- Krankenrücktransport: Organisation des gesamten Rücktransports der betroffenen Person(en) bei ärztlich angeordnetem Rücktransport und Tragung der entstehenden Kosten; bis zum Rücktransport Übernachtungskosten für max. 3 Nächte bis 100 Euro pro Person/Nacht; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Krankenbesuch: Bei Krankenhausaufenthalt länger als 2 Wochen Übernahme der Fahrt- und Übernachtungskosten für den Besuch einer nahestehenden Person bis zu 500 Euro; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Rückholung von Kindern: Organisation des Rücktransports mitreisender Kinder unter 16 Jahren zum Firmensitz und Übernahme der notwendigen Kosten (Bahnkosten 1. Klasse oder Flugkosten Economy Class, Taxikosten bis 50 Euro); ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Fahrzeugabholung: Organisation der Abholung des Fahrzeugs zum ständigen Firmensitz und Tragung der Kosten; bei selbst veranlasster Abholung Erstattung von 0,50 Euro je Kilometer zwischen Schadenort und Firmensitz; bis zur Abholung Übernachtungskosten für höchstens 3 Nächte bis 100 Euro pro Person/Nacht; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Reiserückrufservice: Organisation des Reiserufs und Übernahme sämtlicher anfallender Kosten; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Hilfe im Todesfall: Organisation der Bestattung im Ausland oder Überführung nach Deutschland in Abstimmung mit den Angehörigen und Tragung der Kosten, max. bis 10.000 Euro; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km nicht enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Arzneimittelversand: Organisation des Versands dringend benötigter, vor Ort nicht erhältlicher Arzneimittel in Abstimmung mit dem Hausarzt und Tragung sämtlicher Kosten; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km nicht enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Vermittlung ärztlicher Betreuung: Information über die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung in der Nähe, ggf. Herstellung der Verbindung zwischen behandelndem Arzt oder Krankenhaus und Tragung der Kosten; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km nicht enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Kosten für Reiseabbruch: Übernahme der im Verhältnis zur ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden höheren Reisekosten bis zu 2.500 Euro; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km nicht enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie oder mitversicherte Personen unterwegs schwer erkranken, verletzt werden oder sterben, organisiert der Schutzbrief unter anderem den Krankenrücktransport, Krankenbesuch, die Rückholung von Kindern und die Fahrzeugabholung. Im Ausland kommen zusätzliche Hilfen wie Arzneimittelversand, Vermittlung ärztlicher Betreuung, Hilfe im Todesfall und die Erstattung von Reiseabbruchkosten hinzu.
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten für einen Krankenrücktransport?
Die VHV organisiert den gesamten Rücktransport der betroffenen Personen und trägt die Kosten, wenn ein Arzt den Rücktransport anordnet. Zusätzlich werden bis zum Rücktransport Übernachtungskosten für max. 3 Nächte bis 100 Euro pro Person/Nacht gezahlt.
Was wird beim Krankenbesuch übernommen?
Bei einem Krankenhausaufenthalt von länger als 2 Wochen werden die Fahrt- und Übernachtungskosten für den Besuch einer nahestehenden Person bis zu 500 Euro übernommen.
Welche Leistung gibt es im Todesfall im Ausland?
Im Todesfall während einer Auslandsreise wird in Abstimmung mit den Angehörigen die Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland organisiert, die Kosten werden bis max. 10.000 Euro getragen. Diese Leistung gilt nur im Ausland ab 50 km.
Bekomme ich bei einem Reiseabbruch Geld zurück?
Ja, bei einem Reiseabbruch aus den genannten Gründen werden die im Verhältnis zur ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden höheren Reisekosten bis zu 2.500 Euro übernommen. Diese Leistung gilt nur im Ausland ab 50 km.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Kfz-Versicherung Flotte-Schutzbrief-Lieferwagen 2025