In sonstigen Notlagen im Ausland unterstützt der VHV Schutzbrief beim Ersatz von Reisedokumenten und Zahlungsmitteln, bei Strafverfolgung sowie mit allgemeiner Hilfe in weiteren Notlagen – diese Leistungen gelten im Ausland ab 50 km.
- Ersatz von Reisedokumenten / Zahlungsmitteln (Verlust während Auslandsreise): Hilfe bei der Beschaffung von Ersatz für Reisedokumente und Übernahme der anfallenden Gebühren; bei Zahlungsmittelverlust, wenn Kontaktaufnahme zur Hausbank binnen 24 Std. nicht möglich ist, Darlehen bis zu 1.500 Euro bei der VHV; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km nicht enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Strafverfolgung im Ausland (Verhaftung oder Drohung mit Haft auf Auslandsreise): Hilfe bei Auswahl und Beauftragung eines Anwalts, Sachverständigen und Dolmetschers, falls nötig Benennung und Einschaltung von Botschaften und Konsulaten; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km nicht enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Hilfe in anderen Notlagen (besondere, bislang nicht genannte Notlage auf Auslandsreise): Einleitung der erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Notlage und Übernahme der Kosten bis 500 Euro; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km nicht enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen im Ausland Dokumente oder Zahlungsmittel abhandenkommen, hilft die VHV bei der Beschaffung von Ersatz und kann bei Zahlungsmittelverlust ein Darlehen gewähren. Bei drohender oder erfolgter Verhaftung unterstützt sie bei der Auswahl von Anwalt, Sachverständigem und Dolmetscher. Auch für andere unerwartete Notlagen gibt es Hilfe. Diese Leistungen greifen nur im Ausland.
Häufige Fragen
Was leistet die VHV bei Verlust von Zahlungsmitteln im Ausland?
Ist bei Zahlungsmittelverlust die Kontaktaufnahme zur Hausbank binnen 24 Stunden nicht möglich, kann bei der VHV ein Darlehen bis zu 1.500 Euro beansprucht werden. Bei verlorenen Reisedokumenten hilft die VHV bei der Beschaffung von Ersatz und übernimmt die Gebühren.
Wird bei einer Verhaftung im Ausland geholfen?
Ja, die VHV ist bei der Auswahl und Beauftragung eines Anwalts, Sachverständigen und Dolmetschers behilflich und schaltet falls nötig Botschaften und Konsulate ein.
Gibt es Hilfe für nicht ausdrücklich genannte Notlagen?
Ja, bei einer besonderen, bislang nicht genannten Notlage auf einer Auslandsreise leitet die VHV die erforderlichen Maßnahmen ein und trägt die Kosten bis 500 Euro.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Kfz-Versicherung Schutzbrief 2024