Wird Ihr Fahrzeug gestohlen, unterstützt Sie der VHV Schutzbrief mit Mietfahrzeug, Übernachtung, Weiter- oder Rückfahrt sowie mit Hilfe bei Fahrzeugunterstellung, Verzollung und Verschrottung – die Leistungen richten sich nach der Entfernung zum Wohnort und dem Auslandsbezug.
- Mietfahrzeug / Übernachtung / Weiter-/Rückfahrt (nach Diebstahl): Mietfahrzeug für max. 7 Tage bis zu 85 Euro je Tag, im Ausland unabhängig vom Mietzeitraum bis zu 700 Euro; alternativ Übernachtungskosten für max. 3 Nächte bis zu 100 Euro pro Person und Nacht; oder Weiter-/Rückfahrt mit Bahnkosten 1. Klasse oder Flugkosten (Economy Class), Übernachtungskosten für 1 Nacht bis max. 100 Euro und Taxikosten bis 50 Euro; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Fahrzeugunterstellung (nach Diebstahl wieder aufgefundenes Fahrzeug): Kosten für eine Unterstellung bis zu 2 Wochen; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km nicht enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Verzollung / Verschrottung (Fahrzeug muss nach Diebstahl verzollt oder verschrottet werden): Hilfe bei der Verzollung und Übernahme der anfallenden Verfahrensgebühren bzw. der Kosten der Verschrottung; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km nicht enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Fahrzeugdiebstahl hilft die VHV, Ihre Reise fortzusetzen oder nach Hause zu kommen – etwa mit einem Mietwagen, Übernachtung oder Weiter- und Rückfahrt. Wird das Fahrzeug wieder aufgefunden, werden auch Unterstellkosten übernommen. Muss das Fahrzeug im Ausland verzollt oder verschrottet werden, unterstützt die VHV ebenfalls. Manche Leistungen gelten nur im Ausland.
Häufige Fragen
Erhalte ich nach einem Diebstahl einen Mietwagen?
Ja, die VHV hilft bei der Anmietung und erstattet die Kosten für max. 7 Tage bis zu 85 Euro je Tag, im Ausland unabhängig vom Mietzeitraum bis zu 700 Euro. Diese Leistung gilt ab 50 km und im Ausland, nicht ab Haustür.
Was passiert, wenn mein gestohlenes Auto wieder gefunden wird?
Muss das wieder aufgefundene Fahrzeug untergestellt werden, übernimmt die VHV die Kosten für eine Unterstellung bis zu 2 Wochen. Diese Leistung gilt nur im Ausland ab 50 km.
Hilft die VHV bei Verzollung oder Verschrottung?
Ja, die VHV hilft bei der Verzollung und trägt die anfallenden Verfahrensgebühren bzw. die Kosten der Verschrottung. Diese Leistung gilt nur im Ausland ab 50 km.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Kfz-Versicherung Schutzbrief 2024