Bei Erkrankung, Verletzung oder Tod auf Reisen leistet der VHV Schutzbrief unter anderem Krankenrücktransport, Krankenbesuch, Rückholung von Kindern, Fahrzeugabholung, Reiserückrufservice sowie Hilfe im Todesfall und beim Arzneimittelversand – der Umfang unterscheidet sich je nach Entfernung und Auslandsbezug.
- Krankenrücktransport (vom Arzt angeordneter Rücktransport zum Wohnsitz): Organisation des gesamten Rücktransports der betroffenen Person(en) und Übernahme der Kosten, zusätzlich Übernachtungskosten bis zum Rücktransport für max. 3 Nächte bis 100 Euro pro Person/Nacht; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Krankenbesuch (Krankenhausaufenthalt länger als 2 Wochen): Übernahme der Fahrt- und Übernachtungskosten für den Besuch einer nahestehenden Person bis zu 500 Euro; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Rückholung von Kindern (Betreuung mitreisender Kinder unter 16 Jahren wegen Erkrankung oder Tod des Fahrers nicht mehr möglich): Organisation des Rücktransports der Kinder zum Wohnsitz und Übernahme der notwendigen Kosten für Bahnkosten 1. Klasse oder Flugkosten (Economy Class) sowie Taxikosten bis 50 Euro; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Versorgung eines Haustieres (mitgeführter Hund/Katze wegen Erkrankung oder Tod nicht mehr versorgbar): Heimtransport des Tieres, Kosten für erforderliche Hilfsmittel (z. B. Transportbox), bei Bedarf Organisation von Unterbringung und Versorgung am Wohnsitz und Übernahme der Kosten für max. 2 Wochen; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Fahrzeugabholung (Fahrer wegen länger als 3 Tage andauernder Erkrankung oder Tod verhindert): Organisation der Abholung des Fahrzeugs zum ständigen Wohnsitz und Übernahme der Kosten, bei selbst veranlasster Abholung Erstattung von 0,50 Euro je Kilometer zwischen Schadenort und Wohnsitz, zusätzlich Übernachtungskosten bis zur Abholung für höchstens 3 Nächte bis 100 Euro pro Person/Nacht; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Reiserückrufservice (naher Verwandter stirbt/erkrankt schwer oder erheblicher Vermögensschaden, Reiseruf über Rundfunk notwendig): Organisation des Reiserufs und Übernahme sämtlicher dadurch anfallenden Kosten; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Hilfe im Todesfall (Tod während einer Auslandsreise): Organisation der Bestattung im Ausland oder der Überführung nach Deutschland in Abstimmung mit den Angehörigen und Übernahme der Kosten bis max. 10.000 Euro; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km nicht enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Arzneimittelversand (Erkrankung während Auslandsreise, dringend benötigte Arzneimittel vor Ort nicht erhältlich): Organisation des Versands in Abstimmung mit dem Hausarzt und Übernahme sämtlicher dadurch entstehenden Kosten; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km nicht enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Vermittlung ärztlicher Betreuung (Erkrankung während Auslandsreise, ärztliche Hilfe nötig): Information über Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung in der Nähe, ggf. Herstellung der Verbindung zum behandelnden Arzt oder Krankenhaus und Übernahme der hierdurch entstehenden Kosten; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km nicht enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
- Kosten für Reiseabbruch (schwere Erkrankung/Tod eines nahen Verwandten oder Reisenden oder erhebliche Vermögensschädigung während Auslandsreise): Übernahme der im Verhältnis zur geplanten Rückreise entstehenden höheren Reisekosten bis zu 2.500 Euro; ab Haustür nicht enthalten, ab 50 km nicht enthalten, im Ausland ab 50 km enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Erkranken oder verunglücken Sie oder Mitreisende auf einer Reise, organisiert die VHV bei ärztlicher Anordnung den Rücktransport und zahlt Übernachtungen bis dahin. Sie unterstützt außerdem beim Krankenbesuch, bei der Rückholung von Kindern, bei der Versorgung mitgeführter Haustiere und bei der Fahrzeugabholung. Im Todesfall im Ausland wird die Bestattung oder Überführung organisiert. Einige Leistungen greifen nur im Ausland.
Häufige Fragen
Wer bezahlt den Krankenrücktransport nach Hause?
Wird der Rücktransport vom Arzt angeordnet, organisiert die VHV den gesamten Rücktransport und trägt die Kosten; bis dahin werden Übernachtungskosten für max. 3 Nächte bis 100 Euro pro Person/Nacht gezahlt. Die Leistung gilt ab 50 km und im Ausland.
Was leistet die VHV bei einem längeren Krankenhausaufenthalt?
Bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 2 Wochen übernimmt die VHV die Fahrt- und Übernachtungskosten für den Besuch einer nahestehenden Person bis zu 500 Euro. Die Leistung gilt ab 50 km und im Ausland.
Was passiert bei einem Todesfall während einer Auslandsreise?
Die VHV organisiert in Abstimmung mit den Angehörigen die Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland und trägt die Kosten bis max. 10.000 Euro. Diese Leistung gilt nur im Ausland ab 50 km.
Werden die Kosten für einen Reiseabbruch erstattet?
Bei schwerer Erkrankung/Tod eines nahen Verwandten oder Mitreisenden oder erheblicher Vermögensschädigung übernimmt die VHV die höheren Reisekosten gegenüber der geplanten Rückreise bis zu 2.500 Euro. Diese Leistung gilt nur im Ausland ab 50 km.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Kfz-Versicherung Schutzbrief 2024