Beim Rechtsschutz KLASSIK-GARANT der VHV beträgt die Selbstbeteiligung 150 Euro bei Nutzung eines JURCALL-Qualitätsanwalts und ansonsten 300 Euro je Schadenfall. Über den Baustein FLEXIBILITÄT lassen sich weitere Varianten der Selbstbeteiligung vereinbaren, die je nach Tarifgestaltung unterschiedlich ausfallen.
- 150 Euro mit JURCALL-Qualitätsanwalt (ansonsten 300 Euro): in allen Tarifen enthalten
- Einmalig je Schadenfall / unabhängig von der Anzahl der betroffenen Leistungsarten: in allen Tarifen enthalten
- Weitere Selbstbeteiligungsvarianten mit Baustein FLEXIBILITÄT: optional
Was bedeutet das konkret?
Im Schadenfall tragen Sie einen Teil der Kosten selbst. Nutzen Sie einen JURCALL-Qualitätsanwalt, ist dieser Eigenanteil geringer. Die Selbstbeteiligung fällt einmalig je Schadenfall an, unabhängig davon, wie viele Leistungsarten betroffen sind. Zusätzliche Varianten sind über einen Baustein wählbar.
Häufige Fragen
Wie hoch ist mein Eigenanteil im Schadenfall?
Mit einem JURCALL-Qualitätsanwalt beträgt die Selbstbeteiligung 150 Euro, ansonsten 300 Euro.
Fällt die Selbstbeteiligung mehrfach an, wenn mehrere Leistungsarten betroffen sind?
Nein, die Selbstbeteiligung wird einmalig je Schadenfall fällig, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Leistungsarten.
Kann ich die Höhe der Selbstbeteiligung anpassen?
Ja, über den Baustein FLEXIBILITÄT sind weitere Selbstbeteiligungsvarianten wählbar.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Rechtsschutzversicherung 2024