Der Baustein FLEXIBILITÄT des Rechtsschutzes KLASSIK-GARANT der VHV ermöglicht individuelle Selbstbeteiligungsvarianten, einen flexiblen Arbeits-Rechtsschutz und die Vertragsvariante Single. Zusätzlich sind bestimmte Geldanlagen sowie ein erweiterter Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wählbar; die Leistungen sind optional.
- 0/150/250 Euro individuelle Selbstbeteiligung und fallende SB 400 Euro (führt zu ALL-IN Dynamik): optional
- Flexibler Arbeits-Rechtsschutz: Verkürzung der Wartezeit auf zwei Monate; Abwahl Arbeits-Rechtsschutz: optional
- Vertragsvariante „Single“ / inklusive Mitversicherung von Kindern: optional
- Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz versichert: Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten, Spareinlagen nach § 1 Abs. 29 S. 2 KWG, Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieblicher Altersvorsorgeprodukte, Anlagen vermögenswirksamer Leistungen, private Renten- und Kapitallebensversicherungen, soweit sie nicht fondsgebunden sind: optional
- Erweiterter Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (ohne Beschränkung auf Fahrverbot): optional
Was bedeutet das konkret?
Mit diesem optionalen Baustein passen Sie Ihren Vertrag individuell an: Sie wählen die Höhe der Selbstbeteiligung, gestalten den Arbeits-Rechtsschutz flexibel und können eine Single-Variante inklusive Mitversicherung von Kindern wählen. Außerdem sind bestimmte Geldanlagen im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz sowie ein erweiterter Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ohne Beschränkung auf Fahrverbot eingeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Selbstbeteiligungen sind mit dem Baustein FLEXIBILITÄT möglich?
Wählbar sind individuelle Selbstbeteiligungen von 0/150/250 Euro sowie eine fallende SB von 400 Euro, die zu ALL-IN Dynamik führt.
Kann ich den Arbeits-Rechtsschutz anpassen?
Ja, die Wartezeit lässt sich auf zwei Monate verkürzen oder der Arbeits-Rechtsschutz kann abgewählt werden.
Gilt der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz auch ohne Fahrverbot?
Ja, der erweiterte Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz gilt ohne Beschränkung auf ein Fahrverbot.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Rechtsschutzversicherung 2024