Der Rechtsschutz KLASSIK-GARANT der VHV schließt neben dem Versicherungsnehmer zahlreiche weitere Personen ein, darunter Ehe- und Lebenspartner, minderjährige und volljährige Kinder in Ausbildung sowie berechtigte Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeugs. Der Umfang der Mitversicherung kann je nach Tarif unterschiedlich sein.
- Ehepartner, eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner: in allen Tarifen enthalten
- Minderjährige Kinder, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, im Haushalt lebende Enkelkinder: in allen Tarifen enthalten
- Volljährige unverheiratete Kinder, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, während der Erstausbildung (Lehre und/oder Studium): in allen Tarifen enthalten
- Kinder während eines freiwilligen Wehrdienstes, Bundesfreiwilligendienstes, sozialen/ökologischen Jahres: in allen Tarifen enthalten
- Kinder während Wartezeit bis Ausbildungs-/Studienbeginn (auch bei vorübergehender beruflicher Tätigkeit): in allen Tarifen enthalten
- Vom Versicherungsnehmer oder seinem mitversicherten Lebenspartner minderjährige Nichten, Neffen und Patenkinder während der Aufsicht: in allen Tarifen enthalten
- Im Haushalt des Versicherungsnehmers lebende, unentgeltlich anvertraute Enkel und Tageskinder während der Aufsicht: in allen Tarifen enthalten
- Berechtigte Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeugs: in allen Tarifen enthalten
Was bedeutet das konkret?
Mitversichert sind Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder in verschiedenen Lebensphasen, etwa während der Erstausbildung, eines Freiwilligendienstes oder in der Wartezeit bis zum Studienbeginn. Auch anvertraute Enkel-, Tages-, Nichten-, Neffen- und Patenkinder während der Aufsicht sowie berechtigte Fahrer und Insassen des Fahrzeugs sind eingeschlossen.
Häufige Fragen
Sind meine Kinder während des Studiums mitversichert?
Ja, volljährige unverheiratete Kinder sind während der Erstausbildung (Lehre und/oder Studium) mitversichert.
Ist mein Ehepartner automatisch eingeschlossen?
Ja, Ehepartner sowie eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner sind mitversichert.
Sind Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeugs abgesichert?
Ja, berechtigte Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeugs sind mitversichert.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Rechtsschutzversicherung 2024