Beim Rechtsschutz KLASSIK-GARANT der VHV gilt generell eine Wartezeit von zwei Monaten, im Arbeitsrecht von sechs Monaten. Bei einem Versichererwechsel wird auf die Wartezeit verzichtet, auch bei einer Erweiterung des Versicherungsschutzes; die Regelungen können je nach Tarif abweichen.
- Generell zwei Monate / Arbeitsrecht sechs Monate: in allen Tarifen enthalten
- Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel / auch bei Erweiterung des Versicherungsschutzes: in allen Tarifen enthalten
Was bedeutet das konkret?
Bevor der Versicherungsschutz für neue Fälle greift, gilt in der Regel eine Wartezeit von zwei Monaten, im Arbeitsrecht sechs Monate. Wechseln Sie von einem anderen Versicherer, entfällt diese Wartezeit – das gilt auch, wenn Sie Ihren Schutz erweitern.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Wartezeit im Rechtsschutz?
Generell zwei Monate, im Arbeitsrecht sechs Monate.
Entfällt die Wartezeit bei einem Wechsel des Versicherers?
Ja, bei einem Versichererwechsel wird auf die Wartezeit verzichtet, auch bei Erweiterung des Versicherungsschutzes.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Rechtsschutzversicherung 2024