Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG zahlt der Versicherer, wenn versicherte Sachen durch Sturm oder Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Als Sturm gilt eine Luftbewegung ab Windstärke 8 nach Beaufort (mindestens 63 km/h), Hagel ist fester Niederschlag aus Eiskörnern. Ersetzt werden direkte Einwirkungen ebenso wie Schäden durch geworfene Bäume oder Gebäudeteile – nicht jedoch etwa Sturmflut oder eindringender Regen durch offene Fenster.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft;
- als Folge eines Schadens nach den beiden vorstehenden Punkten an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes, des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundener Gebäude nur durch Sturm entstanden sein kann.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer ersetzt Schäden an versicherten Sachen, die durch Sturm oder Hagel entstehen – etwa durch direkte Einwirkung oder dadurch, dass Bäume und Gebäudeteile darauf geworfen werden. Als Sturm gilt Wind ab Windstärke 8 nach Beaufort (mindestens 63 km/h), Hagel sind Eiskörner. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, zum Beispiel durch Sturmflut, eindringenden Regen durch offene Fenster oder weitere Elementargefahren. Auch Sachen außerhalb von Gebäuden sind grundsätzlich nicht mitversichert, mit Ausnahme von ausschließlich selbst genutzten Antennenanlagen und Markisen auf dem Grundstück.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als Sturm?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h. Ist die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar, wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer entsprechende Nachweise erbringt.
Zahlt die Versicherung, wenn Regen durch ein offenes Fenster eindringt?
Nein. Schäden durch das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen sind nicht versichert. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Sind Sachen im Freien bei Sturm und Hagel mitversichert?
Grundsätzlich sind Sachen außerhalb von Gebäuden nicht versichert. Versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück der versicherten Wohnung Antennenanlagen und Markisen, sofern sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Welche Ereignisse sind vom Sturm- und Hagelschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Sturmflut, durch eindringende Niederschläge über nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen sowie durch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022