Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung verzichtet der Versicherer im Classic-Schutz bei Schäden bis 20.000 EURO auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und auf eine daraus folgende Leistungskürzung – ausgenommen bleiben jedoch Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen, für die eigene Haftungsregelungen gelten.
Diese Regelung erweitert die zugrunde liegenden Bedingungen. Bei Schäden bis 20.000 EURO verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit sowie auf eine daraus resultierende Leistungskürzung.
Der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit gilt nicht für Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen. Für diese Fälle gelten jeweils eigene Haftungsregelungen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, muss im Classic-Schutz bei Schäden bis 20.000 EURO keine Kürzung der Leistung befürchten – der Versicherer verzichtet in diesem Rahmen darauf, sich auf grobe Fahrlässigkeit zu berufen. Dieser Verzicht greift allerdings nicht, wenn es um Obliegenheitsverletzungen oder Gefahrerhöhungen geht. Für solche Fälle bestehen jeweils gesonderte Haftungsregelungen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet?
Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und auf eine daraus resultierende Leistungskürzung gilt bei Schäden bis 20.000 EURO.
Gilt der Verzicht auch bei Obliegenheitsverletzungen?
Nein. Der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen. Dort gelten jeweils eigene Haftungsregelungen.
Was passiert bei grob fahrlässig verursachten Schäden innerhalb dieser Grenze?
Innerhalb der Schadenhöhe bis 20.000 EURO verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, sodass die Leistung deswegen nicht gekürzt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022