Bei der Ammerländer Versicherung VVaG deckt der Classic-Schutz der Hausratversicherung außerhalb der Wohnung befindliche Sachen bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme ab, wobei ein Aufenthalt von mehr als zwölf Monaten nicht mehr als vorübergehend gilt. Zusätzlich sind Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstücks, der Hausrat von Wohngemeinschaften und Untermietern, beruflich genutzte Sachen in reinen eitszimmern sowie der Verzicht auf eine Anzeigepflicht bei Gerüst-Einrüstung geregelt.
Für die Außenversicherung im Classic-Schutz ist die Entschädigungshöhe auf 50 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Die Entschädigungsgrenzen aus den zugrunde liegenden Bedingungen bleiben davon unberührt und gelten unverändert.
Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstücks
Als Versicherungsort gilt auch die Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks, aber innerhalb der gleichen oder einer direkt angrenzenden Gemeinde befindet. Wertsachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Entschädigung im Classic-Schutz ist je Versicherungsfall auf maximal 4.000,- EURO begrenzt.
Hausrat in Wohngemeinschaften
Mitversichert ist der Hausrat aller Bewohner einer Wohngemeinschaft sowie der Hausrat von Untermietern innerhalb der versicherten Wohnung. Voraussetzung ist, dass die gesamte Wohnfläche der versicherten Wohnung angezeigt wurde.
Weitere Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass alle in der Wohnung lebenden Personen zum Schadenzeitpunkt behördlich in der versicherten Wohnung gemeldet sind.
Kein Versicherungsschutz besteht für möbliert untervermietete Zimmer und Wohnungen.
Die vertraglichen Obliegenheiten gelten auch für die in der Wohnung lebenden und dort behördlich gemeldeten Personen. Bei der Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Alle beruflich genutzten Sachen in reinen Arbeitszimmern
Mitversichert sind im Classic-Schutz sämtliche Sachen in versicherten Räumen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung
Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort ist nicht anzeigepflichtig, obwohl sich daraus eine Gefahrerhöhung ergeben kann.
Was bedeutet das konkret?
Der Classic-Schutz ersetzt außerhalb der Wohnung befindlichen Hausrat bis zur Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme, wobei ein Aufenthalt über zwölf Monate nicht mehr als vorübergehend zählt. Auch der Hausrat in einer Garage außerhalb des Grundstücks (bis 4.000 EURO, ohne Wertsachen), der Hausrat von Wohngemeinschaften und Untermietern sowie beruflich genutzte Sachen in reinen Arbeitszimmern sind mitversichert. Für ein Gerüst am Versicherungsort muss keine Meldung erfolgen, auch wenn dadurch die Gefahr steigen kann.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe zahlt die Außenversicherung im Classic-Schutz?
Die Entschädigungshöhe ist auf 50 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Ist Hausrat in einer Garage außerhalb des Grundstücks versichert?
Ja, sofern sich die Garage innerhalb der gleichen oder einer direkt angrenzenden Gemeinde befindet. Wertsachen sind ausgeschlossen, und die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 4.000,- EURO begrenzt.
Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz in einer Wohngemeinschaft?
Die gesamte Wohnfläche der versicherten Wohnung muss angezeigt worden sein, und alle in der Wohnung lebenden Personen müssen zum Schadenzeitpunkt behördlich in der versicherten Wohnung gemeldet sein. Für möbliert untervermietete Zimmer und Wohnungen besteht kein Versicherungsschutz.
Muss ein Gerüst am Versicherungsort gemeldet werden?
Nein, die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort ist nicht anzeigepflichtig, auch wenn sich daraus eine Gefahrerhöhung ergeben kann.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022