Wer bei der Ammerländer Versicherung VVaG eine Hausratversicherung im Classic-Schutz abschließt, muss beim Verlassen der Wohnung alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen betätigen sowie vereinbarte Einbruchmeldeanlagen einschalten und diese Einrichtungen funktionsfähig halten. Ab bestimmten Wertsachen-Grenzen und Versicherungssummen greifen erweiterte Sicherungsrichtlinien, und bei fehlenden Sicherungen drohen eine Selbstbeteiligung von 25 Prozent oder der Wegfall des Versicherungsschutzes.
Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
Alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
Die Pflicht zum Betätigen der Sicherungen bei Abwesenheit findet keine Anwendung, soweit die Einhaltung dieser Obliegenheit dem Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten bei objektiver Würdigung aller Umstände billigerweise nicht zugemutet werden kann.
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer zur fristlosen Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein.
Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gelten die gesetzlichen Regelungen des VVG. Danach kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein.
Sicherungsvereinbarung
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die nachstehend aufgeführten Sicherungen innerhalb eines Monats nach Versicherungsbeginn anzubringen.
- Sicherungen bei Wertsachen ab 75.000 EURO oder einer Gesamtversicherungssumme über 200.000 EURO: Hier gelten die erweiterten Sicherungsrichtlinien.
- Sicherungen bei Wertsachen über 100.000 EURO: Zusätzlich zu der vorgenannten Sicherungsanforderung müssen noch folgende Sicherungsvoraussetzungen erfüllt werden: Einbau bzw. Vorhandensein einer VdS anerkannten Einbruchmeldeanlage (EMA) mit Aufschaltung zu einem Sicherheitsdienst oder zur Polizei. Die VdS anerkannte EMA muss durch eine entsprechende Fachfirma eingebaut werden. Für die VdS anerkannte EMA müssen entsprechende Wartungsverträge vorhanden sein. Die EMA ist nach den Vorgaben der Fachfirma zu betreiben. Störungen, Mängel oder Schäden sind unverzüglich durch die Fachfirma zu beseitigen. In den letzten 5 Jahren dürfen keine Vorschäden im Bereich Einbruchdiebstahl vorhanden sein.
Bis zum Einbau der vereinbarten Sicherungen gilt eine Selbstbeteiligung von 25 %, wenn der Schaden durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden ist. Für Schäden nach Ablauf der Frist, die durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wenn niemand zu Hause ist, muss die Wohnung ordnungsgemäß verschlossen und gesichert sein, und vereinbarte Alarmanlagen müssen eingeschaltet und funktionsfähig gehalten werden. Werden diese Pflichten verletzt, kann der Versicherer kündigen oder die Leistung verweigern. Für hochwertige Wertsachen und hohe Versicherungssummen sind innerhalb eines Monats nach Versicherungsbeginn zusätzliche Sicherungen anzubringen. Fehlen die vereinbarten Sicherungen, greift bis zum Einbau eine Selbstbeteiligung von 25 %, danach entfällt der Schutz für dadurch begünstigte Schäden ganz.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Verlassen der Wohnung beachten?
Solange niemand in der Wohnung ist, müssen alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen betätigt und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen eingeschaltet werden. Alle Sicherungseinrichtungen sind zudem funktionsfähig zu halten und Störungen, Mängel oder Schäden unverzüglich zu beseitigen.
Welche Folgen hat es, wenn ich die Sicherheitsvorschriften nicht einhalte?
Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherer zur fristlosen Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein. Führt die Verletzung zu einer Gefahrerhöhung, gelten die gesetzlichen Regelungen des VVG, wonach der Versicherer ebenfalls kündigen oder leistungsfrei sein kann.
Welche zusätzlichen Sicherungen brauche ich bei besonders wertvollem Hausrat?
Bei Wertsachen ab 75.000 EURO oder einer Gesamtversicherungssumme über 200.000 EURO gelten erweiterte Sicherungsrichtlinien. Bei Wertsachen über 100.000 EURO ist zusätzlich eine VdS anerkannte Einbruchmeldeanlage mit Aufschaltung zu einem Sicherheitsdienst oder zur Polizei erforderlich, eingebaut von einer Fachfirma, mit Wartungsvertrag und ohne Einbruchdiebstahl-Vorschäden in den letzten 5 Jahren. Diese Sicherungen sind innerhalb eines Monats nach Versicherungsbeginn anzubringen.
Was passiert, wenn die vereinbarten Sicherungen noch nicht eingebaut sind?
Bis zum Einbau der vereinbarten Sicherungen gilt eine Selbstbeteiligung von 25 %, wenn der Schaden durch das Fehlen der Sicherungen begünstigt wurde. Für solche Schäden nach Ablauf der Frist besteht kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022