Im Classic-Schutz der Ammerländer Versicherung VVaG für die Hausratversicherung sind beruflich oder gewerblich genutzte Handelswaren und Musterkollektionen bis 5.000 Euro je Versicherungsfall mitversichert, ebenso technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen bis zu 5 % der Versicherungssumme, höchstens 2.000 Euro, sowie der Hausrat einer im Haushalt lebenden Pflegekraft oder eines Au-Pair im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Abweichend von den zugrunde liegenden Bedingungen sind Handelswaren und Musterkollektionen mitversichert, wenn sie ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. Diese Mitversicherung gilt ausschließlich innerhalb des Versicherungsortes.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- EURO begrenzt.
Technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen
Abweichend von den zugrunde liegenden Bedingungen sind technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen im Classic-Schutz bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert.
Die Entschädigungsgrenze im Classic-Schutz beträgt 5 % der vereinbarten Versicherungssumme, maximal jedoch 2.000,- EURO.
Hausrat einer Pflegekraft und Au-Pair
Mitversichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme des Versicherungsnehmers gilt der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Classic-Schutz erweitert den versicherten Hausrat um bestimmte Sachen. Beruflich oder gewerblich genutzte Handelswaren und Musterkollektionen sind bis 5.000 Euro je Versicherungsfall abgesichert, aber nur innerhalb des Versicherungsortes. Sicherungsanlagen wie technische, optische oder akustische Anlagen sind bis 5 % der Versicherungssumme, höchstens 2.000 Euro, mitversichert. Zusätzlich gilt der Hausrat einer im Haushalt mitlebenden Pflegekraft oder eines Au-Pair im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme als mitversichert.
Häufige Fragen
Sind beruflich genutzte Handelswaren im Hausrat mitversichert?
Ja, Handelswaren und Musterkollektionen, die ausschließlich dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, sind innerhalb des Versicherungsortes mitversichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 Euro begrenzt.
Bis zu welchem Betrag sind Sicherungsanlagen im Classic-Schutz versichert?
Technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen sind bis zu 5 % der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, höchstens jedoch 2.000 Euro.
Ist der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair mitversichert?
Ja, der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair ist mitversichert, sofern die Person während ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Gilt die Mitversicherung von Handelswaren auch außerhalb der Wohnung?
Nein, die Mitversicherung von Handelswaren und Musterkollektionen gilt ausschließlich innerhalb des Versicherungsortes.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022