Wer nach einem Hausratschaden bei der Ammerländer Versicherung VVaG im Classic-Schutz zusätzliche Aufwendungen hat, findet hier die versicherten Kosten: Ersetzt werden unter anderem behelfsmäßige Reparaturen bei verzögerter Ersatzteilbeschaffung, Instandsetzung behindertengerechter Einbauten, Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise, Umzugs-, Sachverständigen- und Hotelkosten, erweiterte Lagerkosten sowie der Mehrverbrauch an Wasser und Gas nach einem Rohrbruch – jeweils mit klaren Höchstgrenzen und Voraussetzungen.
Können nach einem Schadenfall Reparaturen nur behelfsmäßig ausgeführt werden, weil sich die Beschaffung eines Ersatzteiles verzögert, ersetzt der Versicherer die hierfür anfallenden Kosten.
Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten
Im Classic-Schutz sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Reparaturkosten an behindertengerechten Einbauten mitversichert. Das gilt für Einbauten in gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnungen und Einfamilienhäusern. Voraussetzung ist, dass hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Rückreisekosten bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise
- Der Versicherer ersetzt im Classic-Schutz Fahrt- und Flugmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs- oder Dienstreise abbricht und an den Schadenort reist.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Classic-Schutz auf 5 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt, höchstens jedoch auf 2.000,- EURO.
- Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 10.000,- EURO übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
- Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat oder beruflich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von 6 Wochen.
- Fahrt- und Flugmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs- oder Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Reise an den Schadenort beim Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten.
Umzugskosten
Ersetzt werden angefallene Kosten für einen nach einem ersatzpflichtigen Schaden notwendigen Umzug. Voraussetzung ist, dass ein Totalschaden an der versicherten Wohnung eingetreten ist oder dass die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist. Im Classic-Schutz werden die Kosten bis 1 % der vereinbarten Versicherungssumme erstattet, höchstens jedoch 1.000,- EURO.
Sachverständigenkosten
Bei einer Schadenhöhe von über 50.000,- EURO werden dem Versicherungsnehmer bei Einleitung eines Sachverständigenverfahrens die Sachverständigenkosten im Classic-Schutz bis 1 % der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt, höchstens jedoch 1.500,- EURO.
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Hotelkosten
Im Classic-Schutz gelten die Entschädigungsgrenzen, sofern die ansonsten ständig bewohnte Wohnung aufgrund des versicherten Hausratschadens unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Ausgeschlossen sind Nebenkosten, wie zum Beispiel Frühstück und Telefon.
Erweiterte Lagerkosten
Lagerkosten sind längstens für die Dauer von 6 Monaten versichert.
Kosten für Leitungswasser und Gas infolge Rohrbruch
- Bei einem versicherten Rohrbruch leistet der Versicherer auch für die dadurch entstandenen Kosten für den Mehrverbrauch an Wasser und Gas. Dieser Mehrverbrauch ergibt sich aus dem Vergleich mit mindestens drei aufeinander folgenden Rechnungen des Wasser- bzw. Energieversorgungsunternehmens vor Eintritt des Versicherungsfalles.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Classic-Schutz auf 1.000,- EURO begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Classic-Schutz übernimmt neben dem eigentlichen Sachschaden auch verschiedene Zusatzkosten rund um einen Hausratschaden. Dazu gehören behelfsmäßige Reparaturen bei Lieferverzögerungen, Reparaturen an behindertengerechten Einbauten, Rückreise- und Umzugskosten, Sachverständigen- und Hotelkosten sowie erweiterte Lagerkosten und der Mehrverbrauch an Wasser und Gas nach einem Rohrbruch. Für viele dieser Leistungen gelten feste Höchstbeträge und bestimmte Voraussetzungen, etwa dass die Wohnung unbewohnbar ist oder der Schaden eine gewisse Höhe erreicht.
Häufige Fragen
Wann werden Rückreisekosten bei einer abgebrochenen Reise erstattet?
Wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles seine Urlaubs- oder Dienstreise vorzeitig abbricht und an den Schadenort reist. Erheblich ist ein Fall, wenn der Schaden voraussichtlich 10.000,- EURO übersteigt und die Anwesenheit am Schadenort notwendig macht. Ersetzt werden Fahrt- und Flugmehrkosten bis 5 % der Versicherungssumme, höchstens 2.000,- EURO.
Wie hoch werden Umzugskosten nach einem Schaden erstattet?
Im Classic-Schutz werden die Kosten für einen notwendigen Umzug bis 1 % der vereinbarten Versicherungssumme erstattet, höchstens jedoch 1.000,- EURO. Voraussetzung ist ein Totalschaden an der versicherten Wohnung oder dass diese auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Ab welcher Schadenhöhe werden Sachverständigenkosten übernommen?
Bei einer Schadenhöhe von über 50.000,- EURO werden die Sachverständigenkosten bei Einleitung eines Sachverständigenverfahrens im Classic-Schutz bis 1 % der Versicherungssumme ersetzt, höchstens jedoch 1.500,- EURO.
Werden bei einem Rohrbruch auch die Mehrkosten für Wasser und Gas gezahlt?
Ja, bei einem versicherten Rohrbruch leistet der Versicherer auch für den Mehrverbrauch an Wasser und Gas. Dieser ergibt sich aus dem Vergleich mit mindestens drei aufeinander folgenden Rechnungen vor dem Versicherungsfall. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000,- EURO begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022