Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG bildet der Versicherungswert die Grundlage für die Entschädigung – in der Regel der Neuwert, also der Wiederbeschaffungswert gleichartiger Sachen in neuwertigem Zustand. Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem vereinbarten Betrag je Quadratmeter Wohnfläche, erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent und wird jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst. Wer die vorgegebenen Werte einhält, profitiert vom Unterversicherungsverzicht.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
- Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
- Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
- Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
- Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Versicherungssumme
- Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung. Die Versicherungssumme wird angepasst.
- Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen.
- Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Unterversicherungsverzicht
Voraussetzungen: Der Versicherer nimmt bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht), wenn
- bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und
- die vereinbarte Versicherungssumme den vom Versicherer für die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichtes vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche, nicht unterschreitet
- und nicht ein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.
Wohnungswechsel: Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über, wenn die genannten Voraussetzungen für die neue Wohnung vorliegen. Bei einer Vergrößerung der Wohnfläche der neuen Wohnung gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung des Vertrages an die tatsächlichen Quadratmeter der versicherten Wohnung, längstens jedoch bis zu zwei Monaten nach Umzugsbeginn.
Widerspruch gegen Anpassung der Versicherungssumme: Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht entfällt, wenn der Versicherungsnehmer der Anpassung der Versicherungssumme widerspricht und der für den Unterversicherungsverzicht vom Versicherer zum Zeitpunkt des Widerspruchs vorgegebene Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche unterschritten wird. Dies hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitzuteilen.
Kündigung: Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch eine Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Anpassung von Versicherungssumme und Prämie
- Der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Der neue Betrag pro Quadratmeter bzw. die neue Versicherungssumme wird auf den nächsten vollen EURO aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben.
- Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
- Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. Bei Unterschreiten des vom Versicherer vorgegebenen Betrages pro Quadratmeter entfällt gleichzeitig der Unterversicherungsverzicht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert entscheidet darüber, wie viel im Schadenfall ersetzt wird – grundsätzlich der Neuwert, für Kunst und Antiquitäten der Wiederbeschaffungspreis und für nicht mehr nutzbare Sachen der erzielbare Verkaufspreis. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem vereinbarten Betrag je Quadratmeter Wohnfläche, wird um 10 Prozent Vorsorge erhöht und jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst. Solange die vorgegebenen Werte pro Quadratmeter eingehalten werden, verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung. Widerspricht man einer Anpassung und unterschreitet dadurch den vorgegebenen Betrag, kann dieser Unterversicherungsverzicht entfallen.
Häufige Fragen
Welcher Wert wird im Schadenfall zugrunde gelegt?
Grundlage ist der Versicherungswert. In der Regel ist das der Neuwert, also der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungspreis, für nicht mehr nutzbare Sachen der erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
Wie wird die Versicherungssumme berechnet?
Sie ergibt sich aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche. Zusätzlich erhöht sie sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent und soll dem Versicherungswert entsprechen.
Wann verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung?
Der Unterversicherungsverzicht gilt, wenn beim Versicherungsfall die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten entspricht, die Versicherungssumme den vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter nicht unterschreitet und kein weiterer Hausratvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort besteht.
Kann ich der jährlichen Anpassung der Versicherungssumme widersprechen?
Ja. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme können Sie in Textform widersprechen; die rechtzeitige Absendung genügt. Dann wird die Anpassung nicht wirksam. Wird dadurch der vorgegebene Betrag pro Quadratmeter unterschritten, entfällt gleichzeitig der Unterversicherungsverzicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022