Bei einem Hausratschaden ersetzt die Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung zerstörte oder abhandengekommene Sachen zum Versicherungswert und beschädigte Sachen zu den notwendigen Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung, höchstens jedoch bis zum Versicherungswert. Restwerte werden angerechnet, Mehrwertsteuer entfällt bei Vorsteuerabzugsberechtigung, und wenn die Versicherungssumme unter dem Versicherungswert liegt, wird die Entschädigung wegen Unterversicherung anteilig gekürzt.
Im Versicherungsfall ersetzt der Versicherer:
- bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen den Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles;
- bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch den Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so wird die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages ausgeglichen, der dem Minderwert entspricht.
Restwerte
Restwerte werden in den vorgenannten Fällen angerechnet.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme (einschließlich Vorsorgebetrag) begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen (Unterversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Versicherte Kosten
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten gilt die Regelung zur Unterversicherung entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Ist eine Sache zerstört oder abhandengekommen, wird ihr Versicherungswert ersetzt; ist sie beschädigt, werden die Reparaturkosten plus eine verbleibende Wertminderung gezahlt, aber nie mehr als der Versicherungswert. Bei bloßen Schönheitsschäden gibt es den Betrag des Minderwerts. Restwerte werden abgezogen, und Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn sie nicht tatsächlich gezahlt wurde oder ein Vorsteuerabzug besteht. Liegt die Versicherungssumme unter dem Versicherungswert (Unterversicherung), wird die Entschädigung anteilig gekürzt.
Häufige Fragen
Wie viel wird bei einer beschädigten Sache erstattet?
Erstattet werden die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Wird die Mehrwertsteuer immer mit ersetzt?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder wenn er die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Was passiert bei einer Unterversicherung?
Ist die Versicherungssumme beim Versicherungsfall niedriger als der Versicherungswert und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird die Entschädigung gekürzt. Die Formel lautet: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert.
Werden versicherte Kosten auch über die Versicherungssumme hinaus ersetzt?
Ist die Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für versicherte Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme ersetzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten auf Weisung des Versicherers werden unbegrenzt ersetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022