Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung wird die Entschädigung fällig, sobald die Feststellungen zu Grund und Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind. Schon einen Monat nach Schadenmeldung lässt sich eine Abschlagszahlung in mindestens gebotener Höhe verlangen. Wird nicht innerhalb eines Monats gezahlt, fallen Zinsen an – mit klar begrenztem Zinssatz. Zudem ist geregelt, wann Fristen gehemmt sind und wann die Zahlung aufgeschoben werden darf.
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist seit Anzeige des Schadens zu verzinsen, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird.
- Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er beträgt mindestens 4 Prozent und höchstens 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen zur Fälligkeit und zur Verzinsung wird der Zeitraum nicht berücksichtigt, in dem die Entschädigung infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung der Entschädigung ist fällig, sobald der Versicherer Grund und Höhe des Anspruchs geklärt hat. Schon einen Monat nach der Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung in Höhe des mindestens geschuldeten Betrags verlangen. Wird nicht innerhalb eines Monats gezahlt, werden Zinsen fällig, deren Höhe an den Basiszinssatz gekoppelt und nach unten wie nach oben begrenzt ist. In bestimmten Fällen – etwa bei eigenem Verschulden bei der Aufklärung oder bei laufenden Verfahren – können Fristen gehemmt oder die Zahlung aufgeschoben werden.
Häufige Fragen
Wann ist die Entschädigung aus der Hausratversicherung fällig?
Sie wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Kann ich schon vor der endgültigen Auszahlung Geld bekommen?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Wie hoch sind die Zinsen, wenn nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Wird nicht innerhalb eines Monats nach Meldung geleistet, ist die Entschädigung seit Anzeige des Schadens zu verzinsen. Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem Basiszinssatz des BGB, mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Wann darf der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles läuft.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022