Wann eine Folgeprämie bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung fällig ist und was bei Zahlungsverzug passiert, klärt dieser Abschnitt: Die Prämie ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Versicherungsperiode fällig, bei Verzug kann der Versicherer Schadenersatz verlangen, per Mahnung eine Zahlungsfrist setzen und bei ausbleibender Zahlung leistungsfrei werden oder den Vertrag kündigen – eine nachträgliche Zahlung kann die Kündigung aber wieder unwirksam machen.
Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Schadenersatz bei Verzug
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung
Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung).
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Punkte erfüllt:
- Er beziffert die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen.
- Er weist außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hin.
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung der Prämie nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung die Zahlung leistet. Wurde die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden, gilt die Frist von einem Monat ab dem Fristablauf. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt davon unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Die Folgeprämie muss zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt werden; maßgeblich ist der im Versicherungsschein oder in der Rechnung genannte Zeitraum. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, kann der Versicherer Schadenersatz für den Verzug fordern und mit einer Mahnung eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Kommt es nach Ablauf dieser Frist zu einem Versicherungsfall und besteht weiterhin Zahlungsverzug, muss der Versicherer nicht leisten; außerdem kann er den Vertrag sofort kündigen. Zahlt der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats, wird die Kündigung wieder unwirksam.
Häufige Fragen
Wann gilt die Zahlung einer Folgeprämie als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des Zeitraums bewirkt wird, der im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegeben ist.
Welche Frist muss eine Mahnung enthalten und was noch?
Die Mahnung muss eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang setzen. Sie ist nur wirksam, wenn der Versicherer die rückständigen Beträge aus Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht hinweist.
Was passiert, wenn nach der Mahnfrist ein Schaden eintritt und ich noch nicht gezahlt habe?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und besteht weiterhin Verzug mit Prämie, Zinsen oder Kosten, ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei.
Kann eine Kündigung wegen Zahlungsverzug rückgängig gemacht werden?
Ja, die Kündigung wird unwirksam, wenn innerhalb eines Monats nach der Kündigung gezahlt wird – bzw. innerhalb eines Monats nach Fristablauf, falls die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden war. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt davon jedoch unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022