Wer bei der Ammerländer Versicherung VVaG eine Hausratversicherung hat, verliert seinen Entschädigungsanspruch, wenn er den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt oder den Versicherer nach dem Schaden arglistig über den Grund oder die Höhe der Entschädigung täuscht. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen, während rechtskräftige Strafurteile wegen Vorsatzes oder Betruges als Beweis gelten.
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des ersten Satzes als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer muss nicht zahlen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden absichtlich verursacht hat. Verursacht er den Schaden grob fahrlässig, kann der Versicherer die Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen. Auch wer nach einem Schaden bewusst falsche Angaben macht, um eine höhere oder unberechtigte Entschädigung zu erhalten, verliert seinen Anspruch. Rechtskräftige Strafurteile wegen Vorsatzes oder Betruges gelten dabei als Beweis.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei und muss nicht zahlen.
Wird bei grober Fahrlässigkeit gar nichts gezahlt?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Leistung wird also nicht zwingend vollständig gestrichen, sondern gekürzt.
Welche Folgen hat es, wenn ich falsche Angaben zum Schaden mache?
Täuscht oder versucht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ist die vorsätzliche Herbeiführung durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes festgestellt, gilt der Vorsatz als bewiesen. Ebenso gelten die Voraussetzungen der arglistigen Täuschung als bewiesen, wenn sie durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt sind.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022