Wer mit einer Entscheidung der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung unzufrieden ist, kann sich an mehrere Beschwerdestellen wenden: an den unabhängigen und für Verbraucher kostenfreien Versicherungsombudsmann, bei online geschlossenen Verträgen an die EU-Online-Plattform, an die Aufsichtsbehörde BaFin sowie an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers – oder den Rechtsweg beschreiten.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie wie folgt:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (zum Beispiel über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/cosumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese wie folgt:
Ammerländer Versicherung VVaG
- Beschwerdemanagement -
Bahnhofstr. 8
26655 Westerstede
E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit dem Versicherer nicht zufrieden sind, haben Sie mehrere Anlaufstellen. Verbraucher können sich an den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann wenden, bei online abgeschlossenen Verträgen auch über die EU-Online-Plattform. Zusätzlich können Sie sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden, den Rechtsweg beschreiten oder sich direkt an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers richten.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich als Verbraucher bei einer Beschwerde wenden?
Als Verbraucher können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Dabei handelt es sich um eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Schlichtungsverfahren sich der Versicherer verpflichtet hat teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Sie können sich zwar an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden, doch die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Welche Möglichkeit habe ich, wenn ich den Vertrag online abgeschlossen habe?
Haben Sie als Verbraucher den Vertrag online, etwa über eine Webseite oder per E-Mail, abgeschlossen, können Sie Ihre Beschwerde auch online an die genannte EU-Plattform richten. Von dort wird sie an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Kann ich mich auch direkt an den Versicherer wenden?
Ja. Unabhängig von den anderen Möglichkeiten steht Ihnen jederzeit die interne Beschwerdestelle des Versicherers, das Beschwerdemanagement, zur Verfügung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022