Bei der Ammerländer Versicherung VVaG umfasst der Classic-Schutz der Hausratversicherung den Diebstahl von Fahrrädern, E-Bikes/Pedelecs ohne Versicherungspflicht und Fahrradanhängern bis maximal 10.000 Euro, wenn das Rad mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert war. Ebenso mitversichert sind Diebstähle aus aufgebrochenen Kraftfahrzeugen bis 1.000 Euro sowie der einfache Diebstahl von Gartenmöbeln, Waschmaschinen, Kleinvieh und weiteren Sachen unter bestimmten Voraussetzungen.
Für Fahrräder – auch Elektrofahrräder (sogenannte E-Bikes/Pedelecs), für die keine Versicherungspflicht besteht – sowie für Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Diebstahl. Für die mit dem Fahrrad verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz, wenn diese zusammen mit dem Fahrrad abhandengekommen sind.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
- Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad bzw. den Fahrradanhänger durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt.
- Ist das Fahrrad bzw. der Fahrradanhänger nicht in Gebrauch und hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, bei Nichtgebrauch einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum zum Unterstellen zu nutzen, dann ist er verpflichtet, dieser Einstellmöglichkeit nachzukommen und das Fahrrad bzw. den Fahrradanhänger dort mit einem verkehrsüblichen Schloss gegen Diebstahl zu sichern.
Besondere Obliegenheiten im Schadenfall
- Der Versicherungsnehmer hat im Schadenfall Kaufbelege sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der entwendeten Fahrräder bzw. Fahrradanhänger vorzulegen, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er eine Entschädigung nur dann verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Außerdem muss er dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen, dass das Fahrrad bzw. der Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten nach Nr. 2 und Nr. 3 b), so ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei – nach Maßgabe der beschriebenen Voraussetzungen.
Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für Hausrat begrenzt. Die Höchstentschädigung beträgt 10.000,- EURO.
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
Für versicherte Sachen wird auch dann Entschädigung geleistet, wenn sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge entwendet, zerstört oder beschädigt werden. Nicht erfasst sind Kraftfahrzeuganhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile.
Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge zum Öffnen der Türen des Fahrzeuges gleich.
Nach beendetem Gebrauch werden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr eintretende Schäden nur ersetzt, wenn das Kraftfahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder einem verschlossenen Hofraum abgestellt war. Orte, die zur allgemeinen Benutzung offen stehen, genügen nicht.
Keine Entschädigung wird geleistet für Wertsachen sowie für Foto-, Film- und Video-, Computer- und Musikabspielgeräte und deren Zubehör, Mobiltelefone sowie Navigationsgeräte und deren Zubehör.
Die Entschädigung ist je Schadenfall im Classic-Schutz auf maximal 1.000,- EURO begrenzt.
Einfacher Diebstahl
Der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Gartenmöbeln und Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Rasenmährobotern ist im Classic-Schutz bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert. Voraussetzung ist, dass diese Sachen nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren oder sich auf dem umfriedeten Grundstück befanden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Classic-Schutz auf 4 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Einfacher Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern
Der einfache Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern ist im Classic-Schutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren.
Einfacher Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten
Der einfache Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten ist im Classic-Schutz auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn eine gewerbliche und/oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Classic-Schutz ersetzt den Diebstahl von Fahrrädern, E-Bikes/Pedelecs und Fahrradanhängern, sofern das Rad bei Nichtgebrauch mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert war; die Höchstentschädigung liegt bei 10.000 Euro. Im Schadenfall müssen Belege und Angaben zum Rad vorgelegt und der Diebstahl unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Zusätzlich sind Diebstähle aus aufgebrochenen Kraftfahrzeugen bis 1.000 Euro sowie der einfache Diebstahl von Gartenmöbeln, Waschmaschinen, Kleinvieh und weiteren Sachen unter bestimmten Bedingungen mitversichert.
Häufige Fragen
Sind auch E-Bikes und Pedelecs gegen Diebstahl versichert?
Ja. Der Versicherungsschutz gegen Diebstahl gilt für Fahrräder, auch für Elektrofahrräder (E-Bikes/Pedelecs), für die keine Versicherungspflicht besteht, sowie für Fahrradanhänger – unter den genannten Voraussetzungen.
Was muss ich tun, damit mein gestohlenes Fahrrad ersetzt wird?
Das Fahrrad muss bei Nichtgebrauch mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert sein. Im Schadenfall sind Kaufbelege sowie Angaben zu Hersteller, Marke und Rahmennummer vorzulegen, soweit zumutbar. Der Diebstahl ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen, und es ist nachzuweisen, dass das Rad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige wieder herbeigeschafft wurde.
Wie hoch ist die Entschädigung beim Fahrraddiebstahl?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für Hausrat begrenzt. Die Höchstentschädigung beträgt 10.000 Euro.
Ist ein Diebstahl aus meinem geparkten Auto mitversichert?
Ja, für versicherte Sachen wird bei Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge innerhalb Deutschlands Entschädigung geleistet, jedoch nicht bei Kraftfahrzeuganhängern, Wohnwagen oder Wohnmobilen. Zwischen 22:00 und 6:00 Uhr nach beendetem Gebrauch nur bei bewachtem Parkplatz oder verschlossenem Hofraum. Wertsachen, Foto-, Video-, Computer- und Musikgeräte, Mobiltelefone sowie Navigationsgeräte und deren Zubehör sind ausgeschlossen. Die Entschädigung ist im Classic-Schutz auf maximal 1.000 Euro je Schadenfall begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022