Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG ersetzt der Versicherer Bruchschäden an Rohren und Installationen sowie Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, etwa aus der Wasserversorgung, Heizungen, Wasserbetten oder Aquarien. Nicht versichert bleiben unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge sowie Wasser aus Eimern oder Gießkannen.
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß den Punkten a) und b) zum versicherten Hausrat gehören, leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende Schäden.
a) Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen
- der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
Voraussetzung ist, dass diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
b) Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nichttragend) nicht versichert.
Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen
- den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung
- Klima-Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen
- Wasserbetten und Aquarien
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen dem Leitungswasser gleich.
Nicht versicherte Schäden
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser
- Schwamm
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach den Regelungen zu Nässeschäden die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen
- am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt für Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes – teils nur bei Frost, teils auch aus sonstigen Gründen – sowie für Schäden, die durch unkontrolliert austretendes Leitungswasser entstehen. Als Leitungswasser gelten auch bestimmte Zusatzstoffe wie Sole, Öle, Kühlmittel und Wasserdampf. Bestimmte Ursachen sind ausgeschlossen, etwa Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge sowie Wasser aus Eimern oder Gießkannen. Ebenfalls nicht ersetzt werden Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und am Inhalt eines Aquariums infolge ausgetretenen Wassers.
Häufige Fragen
Wann sind Rohrbrüche nur bei Frost und wann auch aus anderen Gründen versichert?
An Rohren der Wasserversorgung, der Heizung sowie von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sind sowohl frostbedingte als auch sonstige Bruchschäden versichert. An Installationen wie Badeeinrichtungen, Armaturen, Heizkörpern oder Boilern sind dagegen nur frostbedingte Bruchschäden versichert.
Was zählt als Wasseraustritt, für den der Versicherer bei Nässeschäden zahlt?
Versichert ist bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Rohren der Wasserversorgung, verbundenen Schläuchen und Einrichtungen, aus Heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien. Auch Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus diesen Anlagen sowie Wasserdampf gelten als Leitungswasser.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte mitversichert?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte – ob tragend oder nichttragend – nicht versichert. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte.
Welche Wasserschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge und Rückstau, durch Naturereignisse wie Erdbeben oder Lawinen sowie durch Wasser aus Eimern, Gießkannen oder mobilen Behältnissen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und am Aquarieninhalt infolge ausgetretenen Wassers.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022