Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG zählen unter anderem Bargeld, geladene Geldkarten, Urkunden und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Sachen aus Gold und Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände sowie Antiquitäten zu den Wertsachen. Für sie gilt grundsätzlich eine Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall. Wer diese Wertsachen nicht in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, muss zusätzlich mit gesonderten, deutlich niedrigeren Höchstgrenzen für Bargeld, Wertpapiere und Schmuck rechnen.
Versicherte Wertsachen
Zu den versicherten Wertsachen gehören:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (zum Beispiel Chipkarte)
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie Sachen aus Silber, die nicht bereits unter dem vorherigen Punkt aufgeführt sind
- Antiquitäten, also Sachen, die über 100 Jahre alt sind – ausgenommen sind jedoch Möbelstücke
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt.
- Als freistehende Wertschutzschränke weisen sie ein Mindestgewicht von 200 kg auf. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand beziehungsweise im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall zusätzlich begrenzt:
- 2 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt –, höchstens jedoch auf den vereinbarten Betrag
- 3 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, höchstens auf den vereinbarten Betrag
- 10 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, höchstens auf den vereinbarten Betrag
Was bedeutet das konkret?
Wertsachen wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Gold, Kunst und Antiquitäten sind in der Hausratversicherung mitversichert, allerdings nur bis zu einer besonderen Grenze von 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall, sofern nichts anderes vereinbart ist. Werden diese Wertsachen nicht in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, gelten zusätzlich niedrigere Höchstgrenzen: 2 Prozent für Bargeld, 3 Prozent für Urkunden und Wertpapiere sowie 10 Prozent für Schmuck und Sachen aus Gold und Platin. Ein Wertschutzschrank muss anerkannt sein und ein bestimmtes Mindestgewicht aufweisen oder fest verankert bzw. eingemauert sein.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Wertsachen in der Hausratversicherung erstattungsfähig?
Für Wertsachen gilt eine besondere Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme je Versicherungsfall, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Welche niedrigeren Grenzen gelten, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Befinden sich die Wertsachen außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes, gelten je Versicherungsfall 2 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und Geldkarten (Ausnahme: Münzen über Nennwert), 3 Prozent für Urkunden und Wertpapiere sowie 10 Prozent für Schmuck und Sachen aus Gold und Platin – jeweils höchstens bis zum vereinbarten Betrag.
Was gilt als Wertschutzschrank im Sinne dieser Bedingungen?
Ein Wertschutzschrank ist ein Sicherheitsbehältnis, das durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt ist und als freistehender Schrank mindestens 200 kg wiegt oder bei geringerem Gewicht fachmännisch verankert bzw. bündig eingemauert ist.
Gelten Möbel als versicherte Antiquitäten?
Nein. Antiquitäten sind Sachen, die über 100 Jahre alt sind, wobei Möbelstücke ausdrücklich ausgenommen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022