Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG darf der Versicherungsvertreter Erklärungen des Versicherungsnehmers zu Abschluss, Widerruf und Beendigung eines Vertrages sowie zu Anzeige- und Informationspflichten entgegennehmen. Er gilt außerdem als bevollmächtigt, Versicherungsscheine und Nachträge zu übermitteln sowie Zahlungen im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss anzunehmen – wobei eine Beschränkung dieser Zahlungsvollmacht nur unter bestimmten Voraussetzungen gilt.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Dies betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf für den Versicherer bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers annehmen, etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung eines Vertrages sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Er darf außerdem Versicherungsscheine und Nachträge weiterleiten und Zahlungen entgegennehmen, die mit Vermittlung oder Abschluss zusammenhängen. Eine Einschränkung dieser Zahlungsvollmacht wirkt gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn er sie kannte oder aus grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter für mich entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Vertrages entgegenzunehmen.
Kann ich Zahlungen für meine Versicherung direkt an den Vertreter leisten?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn geleistet werden.
Gilt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht auch für mich?
Eine Beschränkung müssen Sie nur gegen sich gelten lassen, wenn Sie die Beschränkung bei der Zahlung kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
Darf der Vertreter mir den Versicherungsschein aushändigen?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Classic 2022