Die Ammerländer Versicherung VVaG ersetzt in der Hausratversicherung Schäden an versicherten Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs entstehen. Erklärt wird, was jeweils als Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion gilt und unter welchen Voraussetzungen etwa Überspannungsschäden durch Blitzschlag mitversichert sind. Zudem werden Schäden benannt, die vom Schutz ausgenommen bleiben – etwa durch Erdbeben oder Sengschäden.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen durch:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion, Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Explosion
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben.
- Sengschäden.
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen entstehen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Die Ausschlüsse für Sengschäden und für die genannten Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Was bedeutet das konkret?
Ersetzt werden Schäden an versicherten Sachen, wenn diese durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder durch ein abstürzendes oder anprallendes Luftfahrzeug zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Für jeden dieser Begriffe gibt es eine genaue Definition, die festlegt, wann ein solcher Schaden vorliegt. Bestimmte Schäden – etwa durch Erdbeben, Sengschäden oder bestimmte Schäden in Verbrennungsräumen und Schaltern – sind ausgeschlossen; einige dieser Ausschlüsse entfallen jedoch, wenn der Schaden Folge eines versicherten Sachschadens ist.
Häufige Fragen
Welche Ereignisse deckt dieser Teil der Hausratversicherung ab?
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, wenn die Sachen dadurch zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Sind Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag mitversichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als elektrischen Einrichtungen, Geräten oder Antennen stehen solchen Schäden anderer Art gleich.
Wann liegt eine Explosion eines Behälters vor?
Eine Explosion eines Behälters liegt nur vor, wenn seine Wandung so weit zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb stattfindet. Bei einer Explosion durch chemische Umsetzung im Innern ist ein Zerreißen der Wandung nicht erforderlich.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden durch Erdbeben, Sengschäden sowie bestimmte Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und an Schaltorganen elektrischer Schalter. Die Ausschlüsse für Sengschäden und für die Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen gelten jedoch nicht, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Economic 2022